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Michael Schweizer (zusammen mit Andreas Vogelsang), Datenschutz contra Adressenhandel: So schützen Sie persönliche Daten, in CHIP 06/2004, Seiten 208 - 209 Datenschutz contra Adressenhandel
So schützen Sie persönliche Daten Sicher haben Sie sich schon gefragt, wie so viele Postwurfversender immer wieder an Ihre Adresse kommen - und wie man sie daran hindern kann. Hier erfahren Sie beides. Von Michael Schweizer und Andreas Vogelsang Meistens merkt man es so: Sie bestellen das erste Mal etwas aus einem neuen Katalog oder nehmen an einem Gewinnspiel teil, und dabei produzieren Sie - absichtlich oder nicht - einen eindeutigen Fehler in Ihrer Adresse. Vier Wochen später landet das pseudoamtliche Werbeschreiben einer Ihnen unbekannten Gesellschaft in Ihrem Briefkasten - mit genau demselben, eindeutigen Fehler im Anschreiben. Damit ist klar: Hier hat Firma A Ihre Adresse an Unternehmen B verhökert. Dieser Handel mit Adressen und qualifizierten Kundendaten floriert, auch und gerade in Zeiten des Internet. Was aber macht die Sache so interessant für die Firmen? Dahinter steckt eine einfache Marketingstrategie: Um Kunden zu gewinnen, braucht man Werbung, die viel Geld kostet. Je mehr man aber über sein Zielpublikum und dessen potenzielles Konsumverhalten weiß, desto wirkungsvoller lässt sich Werbung einsetzen, desto kleiner ist ihr Streuverlust. Das spart mehr Geld, als jeder Adressen-Großeinkauf kostet. Rabatt- und Kundenkarten verraten am meisten über Sie
Die extremste Spielart der Daten-Jagd sind elektronische Rabatt- oder Kundenkarten. Dabei werden Ihnen auf den ersten Blick zwar Preisnachlässe eingeräumt, im Gegenzug müssen Sie aber Ihre persönlichen Daten weit gehend offen legen. Das erlaubt dann dem Unternehmen, Nutzungs- oder Persönlichkeitsprofile anzulegen, um Sie noch gezielter mit Werbung zu bombardieren. Und wie gehabt, geht die Sache natürlich weiter: Systematisch angelegte Kundenprofile werden an Drittfirmen weiterverkauft, die verknüpfen die Informationen dann mit selbst gesammelten Daten, so dass die Profile immer schärfer werden. Fachausdruck: Data-Warehousing. Manchem Datenschützer wird's da schon mulmig. Umso wichtiger, dass Sie die gesetzlichen Grenzen kennen, die den Daten-Jägern gesetzt sind. Wann wird das Datenschutzrecht für Sie wirksam?
Die Grundregel des Datenschutzrechts lautet: Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist nur dann zulässig, wenn Sie selbst eingewilligt haben. Eine solche Einwilligung ist nur rechtswirksam, wenn Sie zuvor (!) auf den Zweck der Speicherung und einer vorgesehenen Übermittlung an Dritte hingewiesen wurden - und wenn dieser Hinweis im Kleingedruckten optisch hervorgehoben war. Bei zwei Ausnahmen greift die Regel nicht: Zum einen bei bestimmten Rechtsvorschriften, etwa Mitteilungspflichten von Behörden ans Bundeszentralregister oder an die Flensburger Punktekartei. Zum anderen darf ein Unternehmen ungefragt personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, so lange sie - etwa für einen Kaufvertrag zur eindeutigen Identifizierung einer Person notwendig sind. Meist sind das nur Name, Vorname und Anschrift. Machen Sie sich also die Mühe und lesen Sie die AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Ihres Vertragspartners durch, gerade wenn Ihnen nur Vorteile winken. Achten Sie darauf, dass Sie nicht aus Versehen Ihre Zustimmung erteilen. Und wenn es doch passiert ist: Die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen. Übrigens: Genau genommen sieht das Gesetz nur eine schriftliche Einwilligung vor. Das ist online natürlich nicht möglich, deshalb genügt hier die elektronische Variante. Dabei muss durch den Eingabemodus sichergestellt sein, dass eine bewusste Handlung vorliegt - also etwa durch das Abhaken einer Checkbox. So können Sie erfahren, wer welche Daten über Sie speichert
Sie haben das Recht, von einem Unternehmen, unabhängig davon, ob es Sie in der realen oder virtuellen Welt kontaktiert hat, detaillierte Auskunft auf folgende Fragen zu erhalten: - Werden Daten über mich gespeichert und wenn ja, welche? - Wer verarbeitet meine Daten? - Von wem hat der gegenwärtige Datenverarbeiter meine Daten? - Zu welchen Zwecken sollen meine Daten verarbeitet werden? - An welche Empfänger werden meine Daten weitergegeben? Fordern Sie schriftlich Auskunft, und setzen Sie für die Antwort eine Frist von zwei bis drei Wochen. Die Auskunft muss kostenlos erfolgen. Sollte sich das Unternehmen weigern oder gar nicht reagieren, wenden Sie sich an die örtlichen Datenschutz-Behörden (in Bayern zum Beispiel ist die Regierung von Mittelfranken zuständig; E-Mail: datenschutz@reg-mfr.bayern.de). So unterbinden Sie das weitere Speichern Ihrer Daten
Neben dem Recht auf Auskunft genießen Sie gewisse Rechte auf Berichtigung und Löschung. Diese Rechte dürfen nicht vertraglich eingeschränkt werden. Einfach ist es bei der Berichtigung: Speichert ein Unternehmen nachweislich unrichtige Daten über Sie, muss es diese berichtigen. Bei der Löschung wird's etwas schwieriger. Sie haben kein generelles Recht, von jedermann die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. In den folgenden Fällen lässt sich aber die Löschung der Daten erreichen: - Können Sie nachweisen, dass ein Unternehmen unzulässigerweise personenbezogene Daten über Sie speichert, muss es diese löschen. Aufgrund der Auskunftspflicht wird Ihnen dieser Nachweis in der Regel gelingen. - Bei besonders sensitiven Daten können Sie Löschung verlangen, wenn das Unternehmen die Richtigkeit dieser Daten nicht beweisen kann. Beispiel: Die Verkehrsbetriebe einer Stadt unterhalten ein zentrales Register, in der sie Fahrgäste speichern, die ihnen negativ aufgefallen sind. Bestreiten Sie den Vorwurf, unter dem Sie registriert sind, darf das Unternehmen Ihre Daten nur dann weiter speichern, wenn es beweisen kann, dass sie tatsächlich zutreffend sind. - Der häufigste Fall der Löschpflicht besteht darin, dass ein Unternehmen Ihre Daten zunächst zur Abwicklung eines Vertrages für eigene Geschäftszwecke speichert. Ist dieser Zweck erreicht, der Vertrag also abgeschlossen, muss das Unternehmen Ihre Daten löschen, wenn Sie einer weiteren Speicherung nicht zugestimmt haben. Noch ein Tipp zum Schluss: Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Daten-Sammler nicht auf Konfrontation aus sind. Solange Sie aber nichts dagegen unternehmen, wird mit Ihren Daten munter weiter gedealt. Oft reicht schon ein einfaches Fax mit deutlichen Worten - und Sie bleiben zumindest von der nächsten Werbewelle verschont. RECHTSLAGE
Diese Daten sind geschützt Unter den Schutz des Bundesdatenschutz-Gesetzes fallen personenbezogene Daten, beispielsweise Ihre Telefonnummer, Ihr Alter, Ihr Kontostand oder Ihre identifizierbare IP-Nummer. Diese Informationen sind laut Gesetz geschützt vor "Datenerhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung, Löschung) und Nutzung". Übrigens: Damit sind auch personenbezogene digitale Ton- oder Bildaufnahmen gemeint.
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