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Michael Schweizer, AGB im Internet, TOMORROW 2/2009, S. 53 Schweizers Gesetzbuch
RECHTSBERATUNG. An dieser Stelle beantwortet TOMORROW-Anwalt Michael Schweizer jeden Monat eine Leserfrage zum Online-Recht. Thema im Februar: AGB im Internet Gelten AGB und Nutzungsbedingungen bereits dadurch, dass sie im Internet auf den Seiten des Anbieters einfach nur veröffentlicht und damit für jedermann lesbar sind? Oder gelten sie erst dann verbindlich, wenn man per Mausklick bestätigt, dass man sie zur Kenntnis genommen hat? Nadine S., per Mail Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, regeln Dinge rund um die Nutzung einer Webseite, wie etwa Haftung, Datenschutz, Bezahlung, Urheber- und Kündigungsrechte - ganz egal ob es sich um eine Community oder einen Online-Shop handelt. Wichtig ist: Die AGB sind grundsätzlich nur Bestandteil des Vertrags, wenn Sie vor Vertragsabschluss deutlich darauf hingewiesen werden. Sie müssen bestätigen, dass Sie die AGB gelesen haben und akzeptieren, etwa durch das Setzen eines Häkchens.
Unwirksame Klauseln. Werden unwirksame Klauseln in den AGB versteckt, sind diese nicht gültig, selbst wenn Sie vorher zugestimmt haben. Ein Beispiel: die automatische Verlängerung eines Mobilfunkvertrags um zwei Jahre. Ihr Vertrag darf sich nur um ein weiteres Jahr verlängern. In dem Fall greifen dann die für Sie meist vorteilhafteren gesetzlichen Regelungen, insbesondere die des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). AGB-Falle. Es kann zwar sein, dass das Kleingedruckte rechtlich nicht wirksam ist, aber wollen Sie dieses Risiko wirklich eingehen - und es auf einen Prozess ankommen lassen? Es gibt seit Jahren eine Art "Mafia", die sich darauf spezialisiert hat, nichtsahnende Verbraucher in die Falle tappen zu lassen. Bekannt wurden mit ihren Abzockangeboten etwa die Gebrüder Schmidtlein, die auf zahlreichen Webseiten Leistungen anbieten, die nicht auf den ersten Blick als kostenpflichtige Dienste zu erkennen sind, darunter Angebote wie www.hausaufgaben-heute.com oder sms-heute.com. Mahnungen von ebenso unseriösen Anwälten und Inkasso-Unternehmen flattern dann ins Haus und bauen Druck auf. Oft kann man solche Forderungen zwar abwehren, aber das kostet Zeit und Nerven. Ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale können dabei helfen. Als Faustregel gilt: Je größer und bekannter ein Anbieter, desto unwahrscheinlicher, dass es AGB-Streitigkeiten gibt. Kritisch sollten Sie dagegen sein, wenn Sie die AGB einer Webseite nicht schnell finden - meist ein Zeichen für mangelnde Seriosität. Fazit. Sind Klauseln unzulässig, werden sie nicht automatisch durch Ihre Zustimmung wirksam. Diese Klauseln werden dann durch gesetzliche Vorschriften, insbesondere die des BGB, ersetzt. Rechtlich akzeptable Regelungen sind aber durch Ihre Zustimmung bindend - egal ob sie letztlich nachteiliger sind als die gesetzlichen Regelungen. Sie haben schließlich zugestimmt. GUT ZU WISSEN
Wie erkenne ich ein seriöses Unternehmen auf den ersten Blick? Es ist leicht, seriös wirkende Webseiten zu erstellen, die vertrauenswürdige Unternehmen vorspiegeln. Indizien für seriöse Firmen sind hingegen ein gut erreichbarer Kundenservice oder Gütesiegel wie www.trustedshops.de (weitere unter www.internet-guetesiegel.de). Bei "ehrlichen" Shops können Sie per Rechnung zahlen, es gibt nur wenig "Kleingedrucktes" sowie positive Bewertungen von Usern und redaktionelle Berichterstattung, die man im Web recherchieren kann. Kann ich von dem Vertrag zurücktreten, wenn die AGB ungültig sind?
Grundsätzlich nicht. Sind AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Liegen unwirksame AGB vor, richtet sich der Inhalt des Vertrags dann aber nach den gesetzlichen Vorschriften, die für Sie als Verbraucher meist vorteilhafter sind. Was mache ich, wenn ich in die AGB-Falle getappt bin?
Ruhe bewahren. Das Unternehmen muss erst beweisen, dass es im Recht ist. Lassen Sie sich nicht von juristischen Briefen oder bedrohlich klingenden Inkasso-Mahnungen einschüchtern und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale.
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