Gerechtigkeit für die Markt- und Sozialforschungsinstitute in der Auseinandersetzung mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Ulrich Schäfer-Newiger, in: planung und analyse 1/2001, S. 15-16
Die ersten Urteile in Gerichtsverfahren, die zwanzig ADM‑Mitglieder gegen die Verwaltungs‑Berufsgenossenschaft (BG) anstrengen mussten, sind jetzt gefällt worden. Es geht um die Beiträge, die für die Jahre 1998, 1999 und 2000 bezahlt werden müssen. Sie sind nach Überzeugung der klagenden Marktind Sozialforschungsinstitute zu hoch. Denn die Markt‑ und Sozialforschungsinstitute müssen ohne sachlichen Grund mehr bezahlen als andere Institute für Wissenschaft und Forschung und auch als andere Unternehmensgruppen, welche die BG finanziell seit Jahren viel höher in Anspruch nehmen. Für die Zukunft hat die BG schon die Konsequenzen aus den Auseinandersetzungen mit den ADM-Instituten gezogen: Die BG folgt der Argumentation der ADM‑Institute und ordnet sie bei den Instituten für Wissenschaft und Forschung ein.
Das Sozialgericht Würzburg hat in einem am 21.12.2000 verkündeten, noch nicht rechtskräftigen, Urteil der Klage eines Markt‑ und Sozialforschungsinstitutes stattgegeben. Die Bescheide der Verwaltungs‑Berufsgenossenschaft wurden für rechtswidrig befunden und aufgehoben. Es müssen neue Bescheide erlassen werden, die die Rechtsauffassung des Gerichts berücksichtigen. Diese lautet: Die Berechnung der von den Markt‑ und Sozialforschungsinstituten zu zahlenden Beiträge ist falsch. Denn sie hat ausschließlich die Schwankung der finanziellen Inanspruchnahme der Verwaltungs‑Berufsgenossenschaft durch die Institute zur Grundlage, nicht aber die tatsächliche Höhe dieser Inanspruchnahme. Eine solche Regelung verstößt aber gegen Sinn und Zweck des Gesetzes, § 157 SGB VII. Dieser Paragraph verlangt, dass für die Höhe der zu zahlenden Beiträge die Höhe der tatsächlichen finanziellen Inanspruchnahme der Verwaltungs‑Berufsgenossenschaft ausschlaggebend sein muss, nicht aber deren Schwankung. Die auf der falschen Berechnungsgrundlage von der BG bisher verlangten Beiträge sind zu hoch.
Am 7.12.2000 hat die Vertreterversammlung der Verwaltungs‑Berufsgenossenschaft den neuen, ab dem 1.1.2001 geltenden Gefahrtarif beschlossen. Ein Vorstandsmitglied der Berufsgenossenschaft hatte dem ADM schon zuvor mitgeteilt, dass die Markt‑ und Sozialforschungsinstitute zukünftig zusammen mit den (anderen) Instituten für Wissenschaft und Forschung in einer Gefahrtarifstelle 17 mit der Gefahrklasse 0,54 zusammengefasst werden. Der ADM und alle die Markt‑ und Sozialforschungsinstitute, welche gegen die Verwaltungs‑Berufsgenossenschaft vor den Sozialgerichten klagen mussten, haben unter anderem geltend gemacht, dass es keinen sachlichen Grund gibt, die Markt‑ und Sozialforschungsinstitute schlechter zu behandeln als die anderen Institute für Wissenschaft und Forschung. Solche Gründe konnte die Verwaltungs‑Berufsgenossenschaft in den bisherigen Gerichtsverhandlungen trotz Nachfrage durch die Richter auch nicht nennen. Der neue, ab 2001 geltende Gefahrtarif berücksichtigt diese Sachlage.
In Zukunft werden die Markt‑ und Sozialforschungsinstitute weit geringere Beiträge zahlen müssen als bisher. Im Jahre 2001 müssen die Institute lediglich 43 Prozent, im Jahr 2002 nur 38 Prozent und im Jahr 2003 nur noch ein Drittel des Betrages zahlen, den sie hätten zahlen müssen, wenn die gegenwärtigen Gerichtsverfahren gegen die BG nicht eingeleitet und der ADM nicht frühzeitig das Gespräch mit dem Vorstand der Verwaltungs‑Berufsgenossenschaft gesucht hätte. Was die Institute an BG‑Beiträgen dadurch insgesamt einsparen, kann im Einzelfall ihren ADM‑Mitgliedsbeitrag um ein Vielfaches übersteigen; und es lässt sich mit Sicherheit feststellen, dass ohne den ADM dieser Erfolg nicht erzielt worden wäre.
Derzeit sind noch Gerichtsverfahren anhängig, die den Gefahrtarif 1998 bis 2000 betreffen. Sie haben das Ziel, auch für diesen Zeitraum zu erreichen, dass die Markt‑ und Sozialforschungsinstitute ‑ rückwirkend ‑ so eingruppiert werden wie dies für den zukünftigen Gefahrtarif bereits der Fall ist. insoweit muss noch gekämpft werden. Es muss durchgesetzt werden, dass alle Gerichtsverfahren so enden, wie das Sozialgericht Würzburg am 21.12.2000 entschieden hat. Nach den bisherigen Erfahrungen ist es sogar realistisch zu hoffen, dass sich die BG mit dem ADM darauf einigt: Das Würzburger Urteil wird auf alle Verfahren angewandt, Es ist sogar vorstellbar, dass in einem solchen Vergleich auch die Institute einbezogen werden, die nicht vor Gericht gezogen sind, so dass die ungünstigen Bescheide für sie rechtskräftig wurden. Eine solche Ausdehnung ist bei einer früheren Auseinandersetzung schon einmal gelungen.