ERICH WIEGAND
Notwendige
Grundinformationen zur
Beurteilung von
Umftageergebnissen
I. Berufsständische Regeln
Um die Aussagekraft von Umfrageergebnissen sowie die
Möglichkeiten und Grenzen ihrer Interpretation beurteilen zu können, sind Informationen
über die Umfrage selbst und die Modalitäten ihrer Durchführung unumgänglich.
Deshalb verpflichten die berufsständischen Regeln des 'IHK/ESOMAR Internationaler
Kodex für die Praxis der Markt‑ und Sozialforschung' die Forscher,
"dem Auftraggeber sämtliche angemessenen technischen Einzelheiten eines
für diesen Auftraggeber durchgeführten Forschungsprojekts zur Verfügung"
zu stellen.[1]
Aus diesem Grund sind auch Journalisten durch den
Pressekodex gehalten, "bei der Veröffentlichung von Umfrageergebnissen von
Meinungsbefragungsinstituten die Zahl der Befragten, den Zeitpunkt der
Befragung, den Auftraggeber sowie die Fragestellung mitzuteilen".[2]
Dabei handelt es sich allerdings erst um minimale Anforderungen, deren
Erfüllung allein noch nicht ausreicht, die Angemessenheit der Interpretation
von Umfrageergebnissen vollständig beurteilen zu können.
Der Arbeitskreis Deutscher Markt‑ und
Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) hat in verschiedenen Pressemitteilungen
und ‑ zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher
Institute e.V. (ASI) und dem Berufsverband Deutscher Markt‑ und
Sozialforscher e.V. (BVM) ‑ in einer "Richtlinie für die
Veröffentlichung von Ergebnissen der Wahlforschung"[3]
sowie zuletzt und am ausführlichsten in seinen 'Standards zur
Qualitätssicherung in der Markt‑ und Sozialforschung'[4]
die methodisch‑technischen Grundinformationen aufgelistet, die notwendig
sind, um die Aussagefähigkeit und Tragweite der Ergebnisse von Umfragen
beurteilen zu können.
Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in einer
Denkschrift "Qualitätskriterien in der Umfrageforschung"[5]
einen ‑ nahezu identischen ‑ Katalog notwendiger Grundinformationen
bei der Veröffentlichung von Umfrageergebnissen vorgelegt. In welcher Form und
in welchem Umfang diese Forderungen in der journalistischen Praxis
Berücksichtigung finden, ist neben dem entsprechenden Problembewußtsein der
Journalisten im Einzelfall auch von der Art der Publikation abhängig.
II. Notwendige Grundinformationen
Dafür Sorge zu tragen, daß sowohl dem Auftraggeber als auch
den Medien und der Öffentlichkeit die Möglichkeiten und Grenzen von
Umfrageergebnissen bewußt werden, ist in allen Bereichen der Markt‑ und
Sozialforschung wichtig und notwendig. Besonders deutlich wird diese Notwendigkeit
aber in Forschungsbereichen, deren Ergebnisse in der Regel auf großes
öffentliches Interesse stoßen und deshalb häufig veröffentlicht und intensiv
diskutiert werden. Idealtypisch hierfür ist die empirische Wahlforschung, deren
Ergebnisse außerdem zumeist kurze Zeit später auf dem Prüfstand des
tatsächlichen Wahlergebnisses stehen. Im einzelnen sind zur vollständigen
Beurteilung der Aussagefähigkeit und Tragweite von Umfrageergebnissen die
folgenden Grundinformationen notwendig, die deshalb im Forschungsbericht für
den Auftraggeber der Untersuchung, aber möglichst auch bei der Veröffentlichung
der Untersuchungsergebnisse vollständig anzugeben sind:
1) Name des Instituts
Durch die namentliche Nennung des Forschungsinstituts, das
die Umfrage durchgeführt hat, soll keine vordergründige Bewertung der
Umfrageergebnisse durch die Reputation des Instituts erfolgen. Man kann davon
ausgehen, daß die Durchführung von Umfragen nach anerkannten wissenschaftlich‑methodischen
Regeln zum beruflichen Selbstverständnis der Markt‑ und Sozialforscher gehört.
Außerdem verpflichten die berufsständischen Regeln des 'IHK/ESOMAR
Internationalen Kodex für die Praxis
der Markt‑ und Sozialforschung' die Institute "Forschung so
anzulegen, daß sie kostenwirksam und von angemessener Qualität ist, und sie
dann entsprechend den mit dem Auftraggeber im einzelnen vereinbarten Vorgaben
auszuführen".[6] Die im ADM
zusammengeschlossenen Markt‑ und Sozialforschungsinstitute sind zudem
durch die Satzung des Vereins zur Einhaltung der Qualitätskriterien des ADM
verpflichtet.
Die namentliche Nennung des Forschungsinstituts soll
vielmehr zur Realisierung des Wissenschaftskriteriums der intersubjektiven
Überprüfbarkeit von Forschungsergebnissen beitragen. Sie macht es interessierten
Personen grundsätzlich leichter, weitergehende Informationen über die den
Forschungsergebnissen zugrundeliegende Umfrage zu erhalten. Allerdings sind
Auskünfte dieser Art den Instituten nur insoweit rechtlich möglich als dies
mit dem Auftraggeber der Umfrage bei der Auftragserteilung geregelt oder von
diesem nachträglich gestattet wurde.
2) Aufgabenstellung der
Untersuchung
Bei der Interpretation von Umfrageergebnissen ist die Aufgabenstellung
und die Zielsetzung der Untersuchung zu beachten, um Fehl‑ oder
Überinterpretationen zu vermeiden. Vor allem bei der Veröffentlichung von
Ergebnissen der empirischen Wahlforschung wird dies allzu häufig nicht genügend
berücksichtigt. Beispielsweise werden durch die Messung der aktuellen
politischen Stimmung vier Wochen vor einer Wahl keine Stimmen gezählt. Es ist
deshalb unzulässig, die Ergebnisse einer solchen Umfrage als Wahlprognose zu
interpretieren.
Im Bereich der empirischen Wahlforschung lassen sich drei
Typen von Untersuchungen unterscheiden. Sinngemäß kann diese Typologie auch
auf andere Bereiche der Umfrageforschung übertragen werden: Es gibt erstens
aktuelle Messungen der (Partei‑)Sympathien oder (Partei‑)
Präferenzen. Diese Umfragen liefern ein Abbild der (politischen) Stimmungen,
die jedoch nicht unbedingt verhaltensrelevant sind; vor allem dann nicht, wenn
zwischen der Stimmungsmessung und dem (Wahl‑)Termin eine größere
zeitliche Distanz liegt.
Zweitens werden aktuelle (Wähler‑)Potentiale
ermittelt. Hierbei werden neben den Umfrageergebnissen auch externe Daten und
Erkenntnisse berücksichtigt und beide Informationen in einer Modellrechnung
zusammengeführt. Aber auch aktuelle (Wähler‑)Potentiale stellen noch
keine (Wahl‑)Prognose dar, da sie nur für den jeweiligen Zeitpunkt der
Messung gelten, nicht aber für den Termin der (Wahl‑)Entscheidung.
Drittens schließlich gibt es echte (Wahl‑)Prognosen,
die zu einem wesentlichen Teil auf Umfragedaten basieren. Dabei wird mittels
einer Modellrechnung, in die die Ergebnisse mehrerer Umfragen sowie externe
Informationen einfließen, eine Vorhersage zum Ausgang eines zukünftigen
Ereignisses (Wahlergebnis) gemacht.
3) Zielgruppe der Untersuchung
(Grundgesamt)
In der quantitativen Markt‑ und Sozialforschung werden
mittels repräsentativer Stichproben Aussagen über die Gesamtheit oder bestimmte
Teile der Bevölkerung (bzw. Unternehmen) gemacht. Um im Rahmen einer Umfrage
überhaupt eine angemessene Auswahl der zu befragenden Personen (bzw.
Unternehmen) treffen zu können, ist eine eindeutige Definition der Zielgruppe
der Untersuchung in sachlicher, regionaler und zeitlicher Hinsicht notwendig.
Ohne diese Definition der Grundgesamtheit ist weder eine Beurteilung der
Stichprobenqualität noch der Aussagefähigkeit und Tragweite der
Forschungsergebnisse möglich. Deshalb muß sowohl im Forschungsbericht für den
Auftraggeber als auch bei einer Veröffentlichung der Umfrageergebnisse die
Zielgruppe der Untersuchung genannt werden.
4) Zahl der befragten Personen
Die Angabe der Zahl der befragten Personen ist notwendig, um
die Stichprobenqualität beurteilen zu können; allerdings nicht unter dem
Aspekt der repräsentativen Abbildung der Zielgruppe der Untersuchung, sondern
hinsichtlich der Meßgenauigkeit der Umfrageergebnisse. Die der Berechnung der
statistischen Fehlertoleranz der Ergebnisse (vgl. dazu auch den folgenden
Abschnitt) zugrundeliegenden Annahmen können erst ab einer bestimmten Größe der
Stichprobe bzw. der einzelnen Teilstichproben als gegeben unterstellt werden.
Ähnliches gilt für die Anwendung multivariater Verfahren bei der mathematisch‑statistischen
Analyse der erhobenen Daten.
Um die Meßgenauigkeit und die Angemessenheit der
multivariaten Analysen von Umfrageergebnissen beurteilen zu können, ist die
Zahl der in einer Umfrage tatsächlich befragten Personen eine notwendige
Information, die deshalb weder im Forschungsbericht noch bei der
Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse fehlen darf. Dies gilt umso mehr,
als es für bestimmte Bereiche der Umfrageforschung ‑ beispielsweise für
Werbeträger‑Analysen ‑ auch wissenschaftliche Konventionen zur
Mindestgröße von Stichproben gibt.[7]
5) Statistische Fehlertoleranz
der Ergebnisse
Die in der Markt‑ und Sozialforschung durchgeführten
Umfragen sind in der Regel Stichproben aus einer Grundgesamtheit. Deshalb sind
ihre Ergebnisse zwangsläufig mit einer statistischen Fehlertoleranz behaftet.
Die Ergebnisse von Stichproben schwanken mit einer angebbaren Genauigkeit und
Wahrscheinlichkeit, d.h. dem sogenannten Konfidenzintervall, um den
"wahren" Wert in der Grundgesamtheit. Die Größe der statistischen
Fehlertoleranz von Umfrageergebnissen ist in erster Linie abhängig vom
Stichprobenverfahren (geschichtete und/oder mehrstufige Stichprobe) von der
Stichprobengröße, d.h. der Zahl der tatsächlich befragten Personen, und dem
ermittelten Anteilswert des Merkmals in der Stichprobe.
Wenn beispielsweise durch eine Umfrage mit 2.000 befragten
Personen kurz vor einer Wahl für eine bestimmte Partei ein Anteilswert von fünf
Prozent ermittelt wird und diese Partei bei der folgenden Wahl tatsächlich
einen Stimmenanteil zwischen 4,2 und 5,8 Prozent erzielt, dann handelt es sich
dabei nach mathematisch‑statistischen Kriterien um eine gute Prognose des
Wahlergebnisses. Berücksichtigt man allerdings das deutsche Wahlsystem, dann
wird deutlich, daß sich das politische Schicksal dieser Partei unabhängig von
der statistischen Fehlertoleranz von Umfrageergebnissen vollzieht.
6) Untersuchungszeitraum
Soweit die in Umfragen ermittelten Einstellungen und
Meinungen auf den grundlegenden Wertorientierungen der befragten Personen
basieren, verändern sie sich im Zeitablauf nur langsam. Soweit sie aber (auch)
durch aktuelle Ereignisse beeinflußt werden, sind auch kurzfristig erhebliche
Schwankungen möglich. Beispielsweise kann die nur wenige Wochen zuvor
ermittelte politische Stimmung sich bis zum Zeitpunkt der Wahl noch deutlich
verändern. Umfrageergebnisse können also nur für einen bestimmten Zeitraum
aktuelle Gültigkeit beanspruchen. Dieses "Verfallsdatum" ist unter
anderem abhängig vom konkreten Untersuchungsgegenstand. Zum Beispiel weisen die
in einer Umfrage ermittelten grundlegenden Einstellungen zu Beruf, Ehe,
Familie und Religion gewöhnlich einen längeren Gültigkeitszeitraum auf als
Parteipräferenzen und Wahlabsichten. Das "Verfallsdatum" von
Umfrageergebnissen macht es zur Beurteilung ihrer Aussagekraft unumgänglich,
den Zeitraum anzugeben, in dem die Umfrage durchgeführt wurde.
7) Stichproben‑Methode
Durch die Angabe der Stichproben‑Methode soll nicht in
jedem Forschungsbericht und jeder Veröffentlichung von Umfrageergebnissen der
alte wissenschaftliche Streit "Random versus Quota" wieder neu
aufgelegt werden. Die Berechnung der statistischen Fehlertoleranz ist aber
strenggenommen nur bei Zufallsstichproben möglich. Die Meßgenauigkeit der
Umfrageergebnisse wird unter anderem auch durch das konkrete Verfahren der
Zufallsauswahl beeinflußt. Eine Befragung spezieller, eng abgegrenzter Gruppen
der Bevölkerung ist mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand häufig nur auf
der Grundlage einer Quotenauswahl zu realisieren. Informationen zur Stichproben‑Methode
sind deshalb zur Beurteilung der Aussagekraft und Tragweite von Umfrageergebnissen
unerläßlich.
8) Erhebungsverfahren
Umfragen der Markt‑ und Sozialforschung können mittels
persönlich‑mündlicher, schriftlicher oder telefonischer Interviews
durchgeführt werden. Diese drei grundlegenden Verfahren der Datenerhebung
weisen jeweils spezifische Vorteile auf, sind aber auch mit jeweils
spezifischen Problemen behaftet. Die Entscheidung für ein bestimmtes
Erhebungsverfahren sollte deshalb in erster Linie an seiner wissenschaftlich‑methodischen
Angemessenheit im Hinblick auf den Forschungsgegenstand und die Untersuchungskonzeption
erfolgen.
Den Anwendungsmöglichkeiten jedes Erhebungsverfahrens sind bestimmte Grenzen gesetzt. Beispielsweise war nach der politischen Wiedervereinigung Deutschlands in den fünf neuen Bundesländern die Durchführung telefonischer Umfragen wegen der geringen Telefondichte in der Bevölkerung und der damit zusammenhängenden methodischen Probleme der Repräsentativität zunächst nicht möglich. Das hat sich erst geändert nachdem sich die Telefondichte dem hohen Niveau in den alten Bundesländern weitgehend angenähert hat. Die Angabe des Erhebungsverfahrens im Forschungsbericht und bei der Veröffentlichung von Umfrageergebnissen ist deshalb als Bestandteil des "Steckbriefs" einer Umfrage unverzichtbar.
9) Stichproben‑Ausschöpfung
Nicht bei allen für eine Umfrage ausgewählten Adressen bzw.
Telefonnummern kann ein Interview realisiert werden, weil bestimmte Adressen
oder Telefonnummern nicht zur Grundgesamtheit der Untersuchung gehören. Das
ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um die Adresse oder Telefonnummer eines
Privathaushalts handelt, in dem ausschließlich ausländische Personen leben,
die Zielgruppe der Untersuchung aber die in Privathaushalten lebende deutsche
Bevölkerung ist. Man bezeichnet diese und ähnliche Fälle als qualitätsneutrale
Ausfälle, weil sie die Repräsentativität der Stichprobe nicht beeinflussen.
Aber auch bei der sogenannten Netto‑Stichprobe, d.h.
der um die qualitätsneutralen Ausfälle bereinigten Stichprobe, kann nicht bei
allen Adressen bzw. Telefonnummern ein Interview realisiert werden. In einigen
Fällen sind die zu befragenden Personen trotz mehrmaliger Kontaktversuche
nicht anzutreffen; in anderen Fällen ist die Zielperson im Haushalt nicht
bereit, ein Interview zu geben, oder der Kontakt zur Zielperson wird durch
eine andere Person im Haushalt verhindert. In all diesen und ähnlichen Fällen
spricht man von relevanten oder systematischen Ausfällen, weil sie die
Repräsentativität der Stichprobe beeinflussen können.
Deshalb ist es erforderlich, daß im Forschungsbericht die
verschiedenen Ausfallgründe in einem detaillierten Ausschöpfungsprotokoll
quantifiziert und dargestellt werden. Bei der Veröffentlichung von
Umfrageergebnissen sollte zumindest die sogenannte Ausschöpfungsrate als
Anteil der relevanten Ausfälle an der Netto‑Stichprobe angegeben werden.
Die differenzierte Darstellung der verschiedenen
qualitätsneutralen und relevanten Ausfällgründe gewinnt noch durch die
Tatsache an Bedeutung, daß im Bereich der Werbeträger‑Analysen die Höhe
der zu erreichenden Ausschöpfungsrate auf siebzig Prozent festgelegt wurde.[8]
Dabei handelt es sich allerdings um eine Konvention, die nicht durch
wissenschaftliche Kriterien begründet und deshalb auch nicht in allen
Bereichen der Umfrageforschung gleichermaßen akzeptiert wird. Beispielsweise
steht man dieser Festlegung in der empirischen Sozialforschung durchaus
skeptisch gegenüber.
10) Zahl der eingesetzten
Interviewer
Bei persönlich‑mündlichen und telefonischen
Interviews, die in Deutschland gegenwärtig zusammen rund neunzig Prozent der in
der quantitativen Umfrageforschung durchgeführten Interviews ausmachen, werden
die Daten im Rahmen einer Kommunikation zwischen dem Interviewer und dem
Befragten erhoben. In der Methodendiskussion der Markt‑ und Sozialforschung
wird unter anderem auch diskutiert, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang
die persönlichen Merkmale und das situative Verhalten des Interviewers das Antwortverhalten
des Befragten beeinflussen (können). Ein weiteres in diesem Zusammenhang diskutiertes
Problem ist die Möglichkeit, daß die Auswahl der zu befragenden Personen trotz
klarer Auswahlvorschriften daneben auch interviewerspezifischen Einflüssen
unterliegt.
Diese möglichen Interviewereinflüsse sollen ‑ soweit
sie nicht durch eine entsprechende Auswahl, Schulung und Kontrolle der
Interviewer sowie exakte Vorschriften zur Auswahl der Befragungspersonen und
zur Durchführung des Interviews ausgeschaltet werden können ‑ durch den
Einsatz einer ausreichend großen Zahl von Interviewern minimiert werden.
Allerdings stehen hier wissenschaftliche Qualitätsansprüche und eventuelle
Zeit‑ und Budgetrestriktionen des Auftraggebers in einem grundsätzlichen
Spannungsverhältnis. Die Zahl der zur Durchführung einer Umfrage eingesetzten
Interviewer sowie die Angaben zur Häufigkeit und Verteilung der durchgeführten
Interviews auf die verschiedenen Interviewer geben Aufschlüsse über das Ausmaß
möglicher Interviewereinflüsse. Deshalb sollten diese Informationen im
Forschungsbericht für den Auftraggeber und möglichst auch bei der
Veröffentlichung von Umfrageergebnissen nicht fehlen.
11) Methode und Ergebnis der
Interviewerkontrollen
In den 'Standards zur Qualitätssicherung in der Markt‑ und Sozialforschung' werden geeignete Verfahren zur Kontrolle der Interviewer gefordert, um sicherzustellen, "daß durch ‑ bewußt oder unbewußt ‑ nicht korrekt durchgeführte Interviews keine signifikante Verfälschung der Untersuchungsergebnisse erfolgt. ... Methode und Häufigkeit der Kontrollen sind zu dokumentieren, damit ein Auftraggeber sich von den institutsspezifischen Interviewerkontrollen ein Bild machen kann".[9]
Dieser qualitätsrelevanten Verpflichtung der Institute
entspricht die Forderung, Methode und Ergebnis der Interviewerkontrollen im Forschungsbericht
für den Auftraggeber anzugeben. Auch bei der Veröffentlichung von Umfrageergebnissen
im Rahmen von wissenschaftlichen Publikationen sollten Informationen zu den
durchgeführten Interviewerkontrollen selbstverständlich sein. Dagegen dürfte
diese Angabe bei sonstigen Veröffentlichungen von Umfrageergebnissen den
möglichen Umfang des "Steckbriefs" der zugrundeliegenden Untersuchung
häufig überschreiten.
12) Fragebogen bzw. Fragestellung
Die Beurteilung, ob die Umsetzung des der Untersuchung
zugrundeliegenden Forschungsproblems in die entsprechenden Forschungsfragen
gelungen ist, und die Bewertung, ob die Interpretation der Umfrageergebnisse
mit den tatsächlich ermittelten Sachverhalten übereinstimmt, ist ohne
Kenntnisse der genauen Fragestellungen nicht möglich. Zudem können in vielen
Fällen die Forschungsergebnisse auch durch kleine Änderungen im Wortlaut der
gestellten Fragen sowie deren Reihenfolge beeinflußt werden. Bei der
Veröffentlichung von Umfrageergebnissen sind deshalb die zugrundeliegenden
Fragestellungen genau anzugeben. Außerdem sind Angaben darüber zu machen,
welche Antwortmöglichkeiten den Befragten vorgegeben wurden, oder ob es sich
um offene Fragen ohne feste Antwortvorgaben handelte. Der Forschungsbericht für
den Auftraggeber der Untersuchung sollte darüber hinaus den für die Umfrage
verwendeten Fragebogen enthalten.
13) Gewichtungsverfahren
Gewichtungen der in Umfragen erhobenen Daten können aus
verschiedenen Gründen notwendig sein, um zwangsläufig entstehende oder bewußt
herbeigeführte Disproportionalitäten der Stichprobe nachträglich wieder
auszugleichen, d.h. den entsprechenden Strukturen in der Grundgesamtheit
anzupassen. Das ist beispielsweise der Fall, um die zumeist haushaltsbasierten
Stichproben bei allgemeinen Bevölkerungsumfragen in Personen‑Stichproben
zu transformieren und damit die in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße
unterschiedlichen Auswahlwahrscheinlichkeiten von Personen auszugleichen.
Eine Gewichtung der erhobenen Daten ist auch notwendig, wenn
im Rahmen eines disproportionalen Stichprobendesigns die Stichprobenanteile
einzelner Bevölkerungsgruppen bewußt überhöht wurden, beispielsweise um auch
kleinen Bevölkerungsgruppen angehörende Personen in ausreichender Zahl
befragen zu können. Darüber hinaus wird häufig noch eine sogenannte Ausfallgewichtung
durchgeführt, um die Abweichungen der Stichprobe von den Strukturen der
Grundgesamtheit auszugleichen, die sich aus der Tatsache ergeben, daß die durch
fehlende Teilnahmebereitschaft und Erreichbarkeit bedingten Ausfälle in der
Netto‑Stichprobe sich nicht proportional über die verschiedenen
Bevölkerungsgruppen verteilen.
Vor allem in der empirischen Sozialforschung wird die
Ausfallgewichtung nicht nur zustimmend sondern auch mit Skepsis gesehen, weil
man dadurch unkontrollierbare Auswirkungen auf die Analyse der erhobenen Daten
befürchtet. Um einerseits die Aussagefähigkeit der Umfrageergebnisse
beurteilen und andererseits die Gefahr unkontrollierbarer Einflüsse besser
abschätzen zu können, sind Informationen über die Art der eingesetzten
Gewichtungsverfahren und der berechneten Gewichtungsfaktoren notwendig.
III. Interpretation von
Umfrageergebnissen
Forschungsberichte für den Auftraggeber und
Veröffentlichungen von Umfrageergebnissen enthalten neben der Darstellung
häufig auch eine Interpretation der Ergebnisse und eventuell darauf begründete
Empfehlungen. Die Durchführung von Umfragen der Markt‑ und
Sozialforschung ist eine Tätigkeit, die nach anerkannten wissenschaftlichen
Regeln durchgeführt wird und deshalb die durch Artikel 5 des Grundgesetzes für
die Bundesrepublik Deutschland garantierte Forschungsfreiheit genießt. Sofern
sich Interpretationen und Empfehlungen aus dem der Umfrage zugrundeliegenden
Erkenntnisinteresse bzw. dem Problem des Auftraggebers ableiten und von den
Forschungsergebnissen gestützt werden, sind sie ein integraler Bestandteil
angewandter empirischer (Auftrags‑)Forschung.
Nicht durch Umfrageergebnisse gestützte Interpretationen und
Empfehlungen sind dagegen kein Bestandteil empirischer Forschung und deshalb
auch kein Bestandteil des Forschungsberichts oder wissenschaftlicher
Publikationen. Soweit Veröffentlichungen von Umfrageergebnissen
Interpretationen und Empfehlungen enthalten, die nicht durch empirische Forschung
gestützt werden, stellen sie persönliche Ansichten und Überzeugungen dar, die
als solche kenntlich gemacht und von der Darstellung und Interpretation der
Umfrageergebnisse getrennt werden müssen.