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Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes für den Irak Krieg Rechtsanwalt Kilian Ackermann in Kanzlei Prof. Schweizer Mit der Verabschiedung des Römischen Statuts beschloss die Staatengemeinschaft am 17. Juli 1998 die Schaffung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofes. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Kriegsverbrecher, die sich schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben, zu ermitteln, sie festzunehmen, anzuklagen und, wenn der Nachweis ihrer Schuld geführt werden kann, zu verurteilen. Mit diesem neuen Instrument wird der vielfachen Straflosigkeit von Kriegsverbrechen grundsätzlich ein Ende gesetzt. Großbritannien hat das Abkommen über die Einrichtung des internationale Strafgerichtshofs mit ratifiziert. Bei folgenden Straftaten wird der Internationale Strafgerichtshof tätig: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Für die Verbrechen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen enthält das Statut präzise umschriebene Straftatbestände, die sich in nahezu 70 Einzeltatbestände aufgliedern (Art. 6, 7 und 8). Die tatbestandliche Definition des Völkermords entspricht den Regelungen des Art. 2 der Genozid-Konvention von 1948; aus den Beweisschwierigkeiten, die sich bei den subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen in der Praxis des ICTY und ICTR ergeben haben, wurden im ICC-Statut keine Folgerungen gezogen. Das Verbrechen des Völkermords kann ebenso wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann verfolgt werden, wenn es außerhalb eines bewaffneten Konflikts begangen werden. Kriegsverbrechen werden auch dann erfasst, wenn sie im Rahmen eines nicht-internationalen, bewaffneten Konflikts begangen werden, selbst wenn staatliche Streitkräfte nicht direkt beteiligt sind. Das verabschiedete Statut (Rome Statut) besteht aus einer Präambel und 13 Teilen (Parts), die insgesamt 128 Artikel umfassen: - Part 1: Errichtung des Gerichts (Establishment of the Court, Art. 1-4);
- Part 2: Zuständigkeit, Zulässigkeit und Anwendbares Recht (Jurisdiction, Admissibility and Applicable Law, Art. 5-21);
- Part 3: Allgemeine Grundsätze des Strafrechts (General Principles of Criminal Law, Art. 22-33);
- Part 4: Zusammensetzung und Verwaltung des Gerichts (Composition and Administration of the Court, Art. 34-52);
- Part 5: Ermittlungen und Verfolgung (Investigation and Prosecution, Art. 53-61);
- Part 6: Die Hauptverhandlung (The Trial, Art. 62-76);
- Part 7: Strafen (Penalties, Art. 77-80);
- Part 8: Berufung und Wiederaufnahme (Appeal and Revision, Art. 81-85);
- Part 9: Internationale Zusammenarbeit und Rechtshilfe (International Cooperation and Judicial Assistance, Art. 86-102);
- Part 10: Strafvollstreckung (Enforcement, Art. 103-111);
- Part 11: Vertragsstaatenversammlung (Assembly of States Parties, Art. 112);
- Part 12: Finanzierung (Financing, Art. 113-118);
- Part 13: Schlußbestimmungen (Final Clauses, Art. 119-128).
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, sagte über die Annahme des Römischen Statuts, sie sei "ein Geschenk der Hoffnung für zukünftige Generationen und ein Riesenschritt vorwärts auf dem Weg zu universell geltenden Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit". Die Internationalen Militärtribunale von Nürnberg und Tokio, die über die Hauptkriegsverbrecher des 2.Weltkriegs Recht sprachen, waren mit internationalen Anklägern und Richtern besetzt. Diese Tribunale stellten die ersten Versuche dar, Individuen für begangene Kriegsverbrechen zu bestrafen. Nach dem Kalten Krieg folgten dann die Kriegsverbrechertribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda. Der einzelne Bürger kann dort angeklagt werden können. Tony Blair müsste sich als Bürger Großbritanniens, im Gegensatz zu den Bürgern der USA, den Internationalengerichtshof und seiner Gerichtsbarkeit unterwerfen. Für den Fall, dass der britische Premierminister seinen Truppen befiehlt sich an einer kriegerischen Auseinandersetzung mit dem Irak zu beteiligen (diese Zeilen wurden am 18. März 2003 verfasst), ist eine Anklage gegen Tony Blair vor dem internationale Strafgerichtshof wegen der Verletzung des Völkerrechts bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit rechtstheoretisch durchaus denkbar. Seit dem 1. Juli 2003 hat der Internationalen Strafgerichtshof seine Arbeit aufgenommen. Mit der Vereidigung der ersten 18 Richter ist am Dienstag den 10. März 2003 in Den Haag der Internationale Strafgerichtshof zur Verfolgung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit feierlich eröffnet worden. Es ist allerdings damit zurechnen, dass noch Jahre ins Land ziehen werden bis es zu einem ersten Prozess kommen wird. Und doch hat der erste permanente Gerichtshof gegen Kriegsverbrechen mit der Vereidigung von 18 Richtern am Dienstag in Den Haag Gestalt angenommen. Das Gericht wird für die nächsten Jahre in einem Bürohochhaus in Den Haag untergebracht, bevor von 2007 an ein Neubau am Stadtrand bei Scheveningen entstehen soll. Die USA lehnen - wie bekannt - einen Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ab. Sonst könnten Amerikaner vor ein Gericht gestellt und verurteilt werden, ohne dass dies die USA letztlich verhindern könnten. Übrigens: Ein „Weltgericht“, welches auch territorial für den Irak zuständig wäre, ist nicht von der Staatengemeinschaft bzw. der UN errichtet worden. Es müsste aber ein Tribunal, wie das Haager Tribunal, für die Aburteilung begangener Straftaten von Kriegsverbrechern eingerichtet werden. Dieses Tribunal müsste unter den gleichen Voraussetzungen wie das Haager Tribunal geschaffen werden. Tony Blair müsste als Kriegsverbrecher auf Grund seiner Taten eingestuft werden. Sollte Tony Blair die gleichen Taten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen, so ist er gleichfalls, wie der serbische Staatspräsident Milosevic vor ein Gericht, wie das Haager Tribunal zu stellen. Gleiches gilt auch für den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika. Die UN benötigt aber zur Einrichtung eines Tribunals für den Irak Krieg und den dort begangenen Verbrechen eine Mehrheitsentscheidung, die durch das Veto eines ständigen Sicherheitsratsmitglieds (China, Frankreich, Großbritannien, Rußland und USA) verhindert werden kann. Fazit: Im Gegensatz zu Bush ist gegen Blair eine Anklage durch den Internationalen Strafgerichtshof theoretisch denkbar. Dies natürlich nur unter den aufgezeigten Voraussetzungen. Die Einrichtung eines Tribunals, wie das Haager Tribunal ist dagegen auf Grund des Vetorechts Großbritanniens und der USA fast nicht denkbar, sodass Bush als Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika auch auf diesem Wege nicht belangt werden kann. Gleiches gilt auch für eine Anklage Bushs auf Grund der fehlenden Ratifizierung der USA zum Internationalen Strafgerichtshof.
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