Zurück zur Startseite
WillkommenWillkommenWillkommen
Das NeuesteDas NeuesteDas Neueste
UrteileUrteileUrteile
UniversitätUniversitätUniversität
ContentContentContent
HumorHumorHumor
Suche:
Aktuelle Termine
12. Juni, 18:00 Uhr:
Video-Chat zum Thema:
„Braune Eibenhecke” Weiter...
Stellenanzeigen:
Dritte Auflage:

Recht in Garten & Nachbarschaft

Andrea Schweizer, ...

3. Auflage
Mein-Nachbarrecht.de
Aktueller Ratgeber, Urteile, anwaltliche Beratung zum Nachbarrecht
Lob und Kritik:
Partner:
Initiativen:

Kanzlei Prof. Schweizer - Datenbank "Neueste Meldungen"
Suche nach:(alle Meldungen)
im Zeitraum:2006-06-30
Treffer 1 - 1 von 1
1.   
Freitag, 30. Juni 2006

Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung: Keine Geldentschädigung eines Prominenten wegen einer Bildnisveröffentlichung auf der Titelseite eines Rätselheftes.

Gewonnen hat der Verlag der SUPERillu.
Das Problem ist bekannt. Vor allem zu Kundenzeitschriften und einem Dummy wurde es in der neueren Rechtsprechung diskutiert. Vor dem Landgericht Hamburg hat nun ein besonders bekannter Moderator 100.000 Euro eingeklagt, weil ihn eine Rätselzeitschrift auf der Titelseite abgebildet hatte. Das Bild war unterschrieben worden: „[Name des klagenden Prominenten] zeigt mit [Name einer Sendung] wie spannend Quiz sein kann”.
Das Gericht wies die Klage mit einer außergewöhnlich umfassenden Begründung ab. Diese Abweisung der Klage bekommt zusätzlich dadurch Gewicht, dass die entscheidende Kammer dafür bekannt ist, viel Verständnis für Persönlichkeitsrechte aufzubringen. Maßgeblich ist nach der Urteilsbegründung insbesondere:
„Damit liegt hier eine schlichte Veröffentlichung eines Bildnisses auf einer Titelseite vor. Eine solche ist aber nicht per se eine werbliche Vereinnahmung des Betroffenen. ... Alleine der Umstand, dass aus einer Bildpublikation kommerzieller Nutzen gezogen wird, steht der Berufung auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 .. nicht entgegen. Maßgeblich ist .., ob die Bildnisveröffentlichung .. auch einen (gewissen) Informationszweck erfüllt.”.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Es enthält jedoch derart gewichtige Hinweise, dass es auf jeden Fall bedeutsam bleiben wird. Wir haben Ihnen hier dieses Urteil des Landgerichts Hamburg, Az.: 324 0 868/05, ins Netz gestellt.

Suche in der Datenbank
Suche nach:    
im Zeitraum:    
24. Mai 2013, 04:18 Uhr
Kontakt
Kontakt Telefon: +49 – (0)89 - 928085-0 Telefax: +49 – (0)89 - 928085-85 Anschrift:	Kanzlei Prof. Schweizer
		Arabellastraße 21
		D - 81925 München
Rechtsdienste
unserer Mandanten:
SUPER illu
SUPERillu RATGEBER für Recht und Steuern
Start: November 2001
Klicken Sie hier, um zur Übersicht aller Dienste für SUPERillu-Leserinnen und -Leser zu gelangen.
freundin
freundin RATGEBER für Recht und Steuern
Beginn: Februar 2002
Klicken Sie hier, um zur Übersicht aller Dienste für freundin-Leserinnen und -Leser zu gelangen.
FOCUS
FOCUS ONLINE RATGEBER für Recht und Steuern
Gestartet Juli 2002
mein schöner Garten
Mein schöner Garten RATGEBER Recht
Gestartet am 16.09.2002
Klicken Sie hier, um zur Übersicht aller Dienste für Mein schöner Garten-Leserinnen und -Leser zu gelangen.
Gartenspaß online
Gartenspaß online RATGEBER Recht
Begonnen am 19.12.2002
Das Haus
Das Haus Recht & Rat
Gestartet am 09.01.2003
FREIZEIT REVUE
FREIZEIT REVUE RATGEBER Recht
Gestartet am 12.03.2003
CHIP online
CHIP online RATGEBER für Recht und Steuern
Guter Rat
Guter Rat Recht
Gestartet am 30.05.2003
Lisa Wohnen & Dekorieren
Lisa
Wohnen & Dekorieren RATGEBER Recht

Gestartet am 18.06.2003
Meine Familie und ich RATGEBER Recht
Start: September 2003
BVM
Rechtsdienste des Berufsverbandes Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V. (BVM)
Home -  Kontakt -  Datenschutz -  Copyright -  Impressum  
Kanzlei Prof. Schweizer © 2001-2012