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Dienstag, 8. August 2006

Anträge der Begleiterin von Fürst Albert II zurückgewiesen. Die BUNTE durfte sechs von Charlene Wittstock beanstandeten Fotos publizieren.

Es kann jetzt überlegt werden, ob das Landgericht Berlin doch wieder etwas vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004, dem so genannten Caroline-Urteil, abrückt und stärker der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes zuneigt. In einem uns gestern zugestellten Beschluss legt das Landgericht Berlin dar:
Entgegen der aufgeworfenen Zweifel des EGMR ist am Begriff der absoluten Person der Zeitgeschichte auch für Personen außerhalb der Politik festzuhalten, ...”. Und schon früher in diesem Beschluss:
„Als zeitgeschichtlicher Vorgang wird nach der sog. Begleiterrechtsprechung insoweit auch die vertraute Begleitung einer absoluten Person der Zeitgeschichte in der Öffentlichkeit angesehen. Bildnisse von Begleitpersonen dürfen demnach verbreitet werden, wenn diese zusammen mit dem betreffenden Partner in der Öffentlichkeit auftritt. Dass die Antragstellerin mit dem Fürst von Monaco auftritt, stellt auch die Antragstellerin nicht in Abrede. ...”.
Hier können Sie den gesamten Beschluss, Az.: 27 0 769/06, nachlesen.
Rechtmäßig ist nach dem Beschluss beispielsweise diese Veröffentlichung:

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24. Mai 2013, 05:34 Uhr
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