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Vorlesung "Angewandte Rechtssoziologie"

Hier werden die Folien wiedergegeben, mit denen in der Vorlesung die einzelnen Themen erläutert werden. Die Vorlesungsreihenfolge wird eingehalten.

Außerdem erhalten Sie hier Informationen zu den Zwischenprüfungsklausuren.

16. April. Die Arbeiten sind allesamt korrigiert und werden morgen dem Zwischenprüfungsamt vorgelegt werden. Im Wintersemester 2002/2003 können diejenigen, die nicht bestanden haben, die Vorlesung nochmals hören. In dieser Vorlesung wird dann auch speziell die Klausur vom 7.2.2002 ausführlich besprochen.

12. April. Der zweite Prüfer wird seine Korrekturen voraussichtlich am Wochenende abschließen können.

9. April. Der zweite Prüfer konnte am Wochenende noch nicht alle Arbeiten durcharbeiten. Bis jetzt wird eine Arbeit mit „sehr gut” bewertet werden können. Die „nicht bestanden-Quote” ist bislang leider verhältnismäßig hoch.

Die erste Korrektur ist abgeschlossen. Wir werden Sie an dieser Stelle weiter informieren, noch ehe die Klausuren beim Zwischenprüfungsamt abgegeben werden.

Anonymisierte Anfrage eines Studenten vom 21. Februar zur Korrektur der Zwischenprüfung:

"Ihre Meinung : Sehr geehrter Prof.Schweizer, da die Ergebnisse der Zwischenprüfungsklausur spätestens bis Anfang des Sommersemesters kommen sollen und ich bis dahin motiviert zwei Hausarbeiten und die Seminararbeit anfertigen werde, muß ich einfach vorher schon fragen! Ich habe mit großem Entsetzen gelesen, daß es ein schwerwiegender Fehler war, in der Klausur anzunehmen, daß der BGH in diesem Urteil die normative Verkehrsauffassung vertritt. Ich habe in der Klausur geschrieben, daß der BGH zwar erkennt, daß die pluralistische Wirklichkeit, also wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung versteht, maßgeblich ist, der BGH aber aufgrund eigener Sachkunde entscheidet, habe aber aus Zweifeln hinterhergeschrieben, daß der BGH die norm.V. vertritt, weil an keiner Stelle dieses Urteils betont wird, daß man trotz der eigenen Sachkunde z.B. auch die Möglichkeit einer Umfrage hat, diese aber nicht durchgeführt werden kann, weil ... (entweder aus Kostengründen o.a.) Fällt man bei diesem Fehler automatisch durch? Mit freundlichen Grüßen"

Antwort:

Bei diesem Fehler fallen Sie - obwohl er schwer wiegt - nicht automatisch durch. Aus den weiteren Ausführungen Ihrer Arbeit wird sich ergeben, in welchem Lichte der Fehler zu sehen ist; - beispielsweise Ihre Ausführungen zu den Fragen 4. und 5.


Antwort auf eine Studentenanfrage vom 14.2.2002:
Die Ergebnisse der Zwischenprüfungsklausur vom 7.2.2002 erfahren Sie beim Zwischenprüfungsamt spätestens zu Beginn des Sommersemesters. Hier an dieser Stelle werden Sie sofort informiert, sobald das Zwischenprüfungsamt die Klausuren von den Prüfern erhalten hat.

Die Hinweise und Neuigkeiten der vergangenen Zeit können Sie hier nachlesen.

Die Unterlagen zur Vorlesung 2001/2002, die ursprünglich hier folgten, haben wir zu Beginn der ersten Vorlesung des Wintersemesters 2002/2003 an dieser Stelle gelöscht und archiviert. Die Angewandte Rechtssoziologie hat sich seit dem Wintersemester 2001/2002 entwickelt. Der Dozent hat mehrere neue Arbeiten veröffentlicht. Neue Urteile interessieren. Die Materialien werden für die Vorlesung aktualisiert. Es könnten Missverständnisse entstehen, wenn die Unterlagen beider Semester nebeneinander im Netz stünden.

4. Feb. 2012, 11:54 Uhr
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