HausbauZu einem "schlüsselfertigen" Wohnhaus gehören - sofern vertraglich nicht anders vereinbart - auch die Malerarbeiten. Werden Malerarbeiten in der Baubeschreibung eines "schlüsselfertigen" Hauses nicht ausdrücklich mit aufgezählt, besagt das für sich allein genommen nicht, dass der Erwerber nicht mit ihnen rechnen kann. (OLG Nürnberg, Az. 2 U 3110/98)