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SIE BEFINDEN SICH HIER:  Ratgeber Recht / Urteilssuche Sat 18. May 2013

Für juristische Bücher wird gerne geworben:

"Sie brauchen dieses Buch, um über Ihre Rechte und Pflichten genau Bescheid zu wissen."

Diese Werbung verspricht also: Es lässt sich ganz genau beschreiben, was getan werden darf und was nicht. Das heißt dann für die Auskünfte eines guten und gewissenhaften Rechtsanwalts, der ja die Bücher zu den einzelnen Rechtsgebieten zuzieht und sein Fach versteht: Der Rechtsanwalt kann ganz genau sagen, was getan werden darf und was nicht.

Eine repräsentative Umfrage würde vermutlich tatsächlich ergeben, dass die Bevölkerung annimmt: Ein guter Rechtsanwalt kann auch zweifelhafte Fragen zuverlässig beantworten. Für Prozesse wird demnach erwartet:

Einem guten Anwalt, der von seinem Recht überzeugt ist, gelingt es, den Richter zu überzeugen.

Selbst Juristen sind felsenfest davon überzeugt, dass ein guter Jurist für sein Fachgebiet in der Lage ist, sofort oder nach gehöriger Vorprüfung zweifelhafte juristische Fragen so zu beantworten, dass der Rechtsuchende über seine Rechte und Pflichten genau Bescheid weiß.

So überzeugend und verbreitet diese Einschätzungen sind, so falsch sind sie. Kein Rechtsanwalt dieser Welt ist Herkules. Herkules ist nur in der Rechtstheorie ein Denkmodell, das viele durch den anglo-amerikanischen Rechtstheoretiker Ronald Dworkin kennen. Nur soweit unter Juristen kein Zweifel besteht, kann ein Rechtsanwalt sicher erklären, was "richtig" ist. Ein Rechtsanwalt, der bei seinen Mandanten den Eindruck vermittelt, er wisse auch bei einem zweifelhaften Fall, wie das Gericht entscheiden müsse und entscheiden wird, der täuscht. Oder - genauso schlimm für einen Juristen - er kennt sich im Recht nicht aus.

Der Grund: Zumindest bei unter Juristen zweifelhaften Fällen, entscheidet der Richter - wenn auch sicher verantwortungsbewusst - nach seinem eigenen Rechtsgefühl. Deshalb sind "die Entscheidungen so verschieden wie die Richter, die sie machen". So hat es ganz klar einmal in der Deutschen Richterzeitung der Hamburger Richter Barschkies formuliert. Richter Barschkies hat gleich noch hinzugefügt:

"Nur in der Urteilsbegründung wird so getan, als habe er die Entscheidung aus dem Gesetz entnommen."

Im gleichen Sinne hat der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München Walter Seitz in einem aufschlussreichen Beitrag in der Neuen Juristischen Wochenschrift dargelegt:

"Ach, der Richter ist so frei! ... Der Anwalt wird dem Mandanten kaum je zuverlässig sagen können, wie das Gericht entscheiden wird".

Prof. Peter Lerche hat für das Presserecht festgestellt, dass die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten "jeden Rechtsberater deutscher Medienunternehmen in die Zwangsrolle eines Hellsehers versetzt - eine verzweifelte Rolle". In diese Hellseher-Rolle wird der Rechtsanwalt bei zweifelhaften Fällen nicht nur im Presserecht, sondern in allen Rechtsgebieten gedrängt.

Die Konsequenzen sind noch schlimmer als zunächst schon zu befürchten ist. Durch die immer größer werdende Pluralität der Wertvorstellungen in der Gesellschaft wächst die Gefahr, dass sich einzelne Richter und andere Juristen immer weiter von der Lebenswirklichkeit entfernen. Prof. Manfred Rehbinder stellt schon für die heutigen Verhältnisse in seiner "Einführung in die Rechtswissenschaften" abschließend fest:

"Der Jurist hat zwar gelernt, wie man Fälle löst, d. h. Rechtsstreit entscheidet. Aber er wird oft mit Beschämung feststellen, dass der Laie besser weiß, wie man zu handeln hat."

Also, der Jurist muss "oft mit Beschämung feststellen, dass der Laie besser weiß, wie man zu handeln hat".

Die rechtstheoretische Problematik ist verhältnismäßig unbekannt. Bekannt sind nur die geflügelten Worte gegen die Juristen und das Recht wie:

"Vor Gericht und auf hoher See ist der Mensch in Gottes Hand allein."

Deshalb trifft sogar zu, was Gustav Radbruch festgestellt hat:

"Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist."

Der rechtsphilosophische Grund für dieses Dilemma ist, dass wir mit den Rechtstheorien bislang lediglich unsicher und unbefriedigend zwischen Rechtspositivismus und Naturrecht hin und her pendeln. Dieses Pendeln zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus hat am eingehendsten Prof. Wolfgang Fikentscher in seinen "Methoden des Rechts" beschrieben.

Dabei wissen wir aber:

"Niemals empört etwas mehr als Ungerechtigkeit. Alle anderen Übel, die wir ausstehen, sind nichts dagegen." (Kant)

Und wir wissen auch, dass sowohl die reine Lehre vom Naturrecht als auch der reine Rechtspositivismus falsifiziert, jedenfalls für eine Demokratie ungeeignet sind. Wir müssen nach einem Weg suchen, der zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus hindurchführt. Dazu gibt es jetzt auch Lösungsansätze. Aber erst Ansätze, die sich noch nicht durchgesetzt haben.

Was also kann und muss der Rechtsanwalt unter diesen Umständen tun?

Wenn bereits prozessiert wird, muss der Anwalt anhand des Gesetzes und der bereits vorliegenden Rechtsprechung und mit Hilfe der juristischen Literatur so gut wie möglich dem Gericht verständlich machen, dass und warum sein Mandant "Recht hat". Er muss auch großen Wert darauf legen, dass der Sachverhalt vollständig genug vorgetragen wird. Der Anwalt muss sich bewusst sein, was Richter Walter Seitz aufgedeckt hat:

"Als Zivilrichter überlegt man immer auch, wer denn hier der Böse ist."

Viel besser aber ist, vorzusorgen und den Anwalt zu konsultieren, ehe es zu einem Prozess kommt. Vorsorge statt Nachsorge. Viel Geld kann sparen, wer dem Rechtsanwalt die Chance gibt zu steuern. Je frühzeitiger der Anwalt tätig werden kann, desto besser:

Wenn sich der Mandant noch vor Abschluss eines Vertrages beraten lässt, hat der Anwalt am ehesten die Chance, alles verhältnismäßig sicher zu gestalten. Nicht nur bei Verträgen verhält es sich so. Insgesamt - gleich bei welcher Angelegenheit: Ob sich ein Streit mit dem Nachbarn anbahnt, ob Sie eine Gemeinschaft eingehen oder sonst irgendetwas unternehmen, was strittig werden könnte, je früher ein Rechtsanwalt mitwirken kann, desto rechtssicherer kann er Ihnen helfen. Dem Rechtsanwalt ist es dann unter Umständen möglich, auf gesicherter Rechtsprechung aufzubauen und insgesamt die Verhältnisse so zu gestalten, dass später - wenn überhaupt prozessiert werden muss - ein Richter von dieser Rechtsprechung nicht abweichen wird. Die "Kunst" des Rechtsanwalts besteht darin, Gesetz und Rechtsprechung nachvollziehend für Sie bestmöglich kreativ zu steuern. Die Vorsorge ist auch im Recht meist viel, viel günstiger, auch finanziell, als die Nachsorge. Eigentlich eine Binsenweisheit; bloß eben eine Binsenweisheit, die allzu oft sträflich vernachlässigt wird.