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Illegale Musiktauschbörse – zur Haftung des Anschlussinhabers trotz Unkenntnis
Gericht:
LG Magdeburg
Aktenzeichen:
7 O 2274/09
Datum:
23. März 2010
Art der Entsch.:
Pressemitteilung
Rechtsgebiete:
Urheberrecht
Hinweis:
Siehe zu dieser Pressemitteilung auch den kommentierenden Eintrag vom 20. Juli 2010 in der Rubrik „Das Neueste aus dem Umkreis der Kanzlei” bei www.kanzlei-prof-schweizer.de.
Pressemitteilung:


Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 018/10

Magdeburg, den 23. März 2010


(LG MD) Teurer Download - 22 Euro pro Titel - Verletzung des Urheberrechts

7 O 2274/09 – 7. Zivilkammer als Gericht I. Instanz

Mit rechtskräftigem Urteil vom 17.03.2010 hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts einen Vater und seinen volljährigen Sohn verurteilt, insgesamt 3.000 € zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten an die Musikindustrie (EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music) zu zahlen.

Der beklagte Sohn hatte in einem Strafverfahren eingeräumt, im Jahr 2005 über ein sogenanntes Filesharing-Programm in einer Tauschbörse illegal 132 Musikstücke (Grönemeyer, Iron Maiden, Metallica u.a.) angeboten zu haben.

Konkret ermöglichte der Beklagte, dass andere Mitglieder des Tauschnetzwerkes immer dann, wenn der Beklagte „online“ war, sich die Lieder vom Rechner des Beklagten auf ihre eigenen Rechner als mp3 Datei herunterladen konnten, ohne hierfür bezahlen zu müssen.

Der Vater hatte sich im Prozess damit verteidigt, nichts gewusst zu haben und nicht einmal einen Computer bedienen zu können. Das Gericht ließ nicht gelten. Auch der Vater haftete, da über seinen Internetzugang der illegale Tausch abgewickelt wurde. Der Vater hätte sich sachkundiger Hilfe bedienen müssen. Durch den Einsatz von „firewalls“ und Schutzprogrammen hätte verhindert werden können, dass der illegale Datenaustausch stattfindet.

Obwohl die Beklagten sich bereits außergerichtlich unter Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet haben, in Zukunft keine Verstöße gegen das Urheberrecht mehr zu begehen, müssen sie nun die Anwaltskosten der Musikindustrie in Höhe von 3.000 € zahlen. Bei 132 Musiktiteln sind dies rund 22 € pro Titel. Ein legaler Download wäre weitaus preiswerter gewesen.


...

Pressesprecher