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Auto-Unfall im Ausland? Das ist jetzt wichtig!
Andere Länder, andere Sitten: Das erfuhr Werner und Karin L. bei ihrer Urlaubsreise nach Spanien. Wie jedes Jahr war das Ehepaar mit dem eigenen Auto unterwegs. Und irgendwann in der zweiten Urlaubswoche passierte es: Werner nahm einem einheimischen Autofahrer die Vorfahrt. Die Polizei wurde nicht gerufen. Das Ehepaar bezahlt 1000 € für den Blechschaden. Daheim flatterte dann noch eine Klage des Opfers ins Haus. Der Unfallgegner fordert Schmerzensgeld, denn er leidet seither unter starken Rückenschmerzen.
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall im Ausland richtig?
Kommt es zu einem Unfall, benützt man am besten ein Formular des "europäischen Unfallberichtes". Denn dieser Unfallbericht ist in 6 Sprachen abgefasst. Nach dem Ausfüllen des Formulars erhält jeder Unfallbeteiligte ein Exemplar, das dann unproblematisch der Haftpflichtversicherung vorgelegt werden kann. Wenn Sie dieses Formular verwenden, vergessen Sie keine notwendigen Angaben.
Tipp: Nachdem sowohl die grüne Versicherungskarte als auch der europäische Unfallbericht kostenlos sind, sollte man sich diese beiden nützlichen Formulare vor Reiseantritt von seiner Haftpflichtversicherung zu schicken lassen.
Soll ich die Polizei rufen?
Versuchen Sie es auf jeden Fall, auch wenn in einigen Ländern die Polizei wegen kleineren Schäden nicht immer kommt. Ohne polizeiliche Unfallaufnahme kommen Sie häufig bei ausländischen Versicherern gar nicht weiter.
Was sollte ich alles dokumentieren?
Die Personalien reichen meist nicht. Lassen Sie sich die grüne Versicherungskarte des Gegners zeigen und schreiben Sie gleich die Daten ab! Es kann sonst Monate dauern, bis Sie an diese Daten kommen.
Wie fotografiere ich richtig?
Legen Sie im Ausland immer einen Meterstab ins Auto. Fotografieren Sie von allen Seiten den Meterstab neben den verunfallten Fahrzeugen. Möglicherweise kann mit diesen Fotos ein Sachverständiger den Unfall rekonstruieren.
An wen kann/muss man sich wenden?
Abrechnen sollte man einen Unfall mit dem eigenen Wagen im Ausland auf jeden Fall über die eigene Versicherung. Denn in vielen europäischen Rechtsordnungen ist nicht vorgesehen, dass die Rechtsanwaltsgebühren bezahlt werden, wenn man einen Fall vor Gericht gewinnt. Bei einer Klage im Ausland hat man also nicht nur zusätzliche Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher, sondern läuft Gefahr, dass man auch noch auf seinen Rechtsanwaltsgebühren sitzen bleibt. Leicht kann es dabei passieren, dass man zwar den Fall gewinnt, der Gegner bezahlt, der eigene Rechtsanwalt hat aber mehr gekostet als die eigentliche Schadenshöhe betrug. Ein Verlustgeschäft.
Wer kann mich noch beraten?
Am besten an einen spezialisierten Anwalt von der eigenen Versicherung empfehlen lassen. Es ist nicht immer ganz einfach zu wissen, ob man bei einem Unfall im Ausland auch wirklich nichts falsch gemacht hat. In einigen europäischen Ländern gibt es zum Teil eigenwillige Verkehrsregeln, die nicht immer einleuchten. So hat etwa in Italien ein Linienbus auf Bergstraßen sowohl bergauf, als auch bergab Vorfahrt!
Zahlt meine Rechtschutzversicherung den ausländischen Anwalt?
In der Regel werden die Kosten für einen beauftragten ausländischen Anwalt übernommen, wenn dieser seinen Sitz innerhalb der europäischen Gemeinschaft hat. Fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nach einer Liste von ausländischen Verkehrsrecht-Anwälten, die mit Ihnen auf deutsch korrespondieren können.
Kann man im Ausland gewinnen?
Wenn Sie so viel wie möglich dokumentiert haben und die Rechtslage/Verkehrsregeln zu Ihren Gunsten sind, können Sie auch im Ausland gewinnen.
Wer kann noch helfen?
Helfen kann ggf. eine Verkehrsopferhilfe im Ausland vergleichbar mit der Verkehrsopferhilfe e.V., Postfach 10 65 08, 20044 Hamburg, helfen, welche Ihnen darüber Auskunft geben kann. Es gibt in den meisten europäischen Ländern ähnliche Garantiefonds.
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