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SIE BEFINDEN SICH HIER:  Ratgeber Recht / Thema der Woche Sat 18. May 2013

Arbeitszeugnisse - was darf drinstehen, was nicht?

Lisa hat nur noch vier Monate, dann ist sie mit ihrer Ausbildung zur Industriekauffrau fertig. Bereits jetzt ist schon klar, dass sie nicht übernommen wird. Damit benötigt die 19jährige angehende Industriekauffrau ein Zwischenzeugnis, um sich frühzeitig für eine freie Stelle zu bewerben. Als sie das Zeugnis in den Händen hält, ist sie geschockt. Obwohl ihre Teamchefs immer mit ihrer Arbeit zufrieden waren, wurde ihr ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt.

Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?

Nach § 109 Gewerbeordnung hat jeder Arbeitnehmer einen unabdingbaren Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis in deutscher Sprache. Der Anspruch entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Liegt ein triftiger Grund vor, wie etwa eine bevorstehende Kündigung, kann schon vor der Beendigung vom Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlangt werden.

Worauf habe ich Anspruch?

Der Arbeitgeber muss ein formell richtiges, inhaltlich vollständiges und in der Bewertung zutreffendes Zeugnis erstellen. Auf bestimmte Formulierungen besteht kein Anspruch. Jedes Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen. Zu einer Schlussformel mit guten Wünschen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet.

Wer hat die Beweislast?

Wurden durchschnittliche Leistungen bescheinigt, muss der Arbeitnehmer die Tatsachen darlegen und beweisen, die aus denen sich eine bessere Beurteilung ergeben soll. Die Tatsachen, die einer unterdurchschnittliche Beurteilung zu Grunde liegen, muss der Arbeitgeber beweisen.

Welche Formalien sind zu beachten?

Das Zeugnis muss grundsätzlich auf Firmenpapier abgefasst werden und ein Ausstellungsdatum haben. Art und Dauer der Beschäftigung sind anzugeben. Ein nur mit Bleistift oder ein unsauber geschriebenes Zeugnis (Flecken, Radierungen) kann man zurückweisen. Ebenso kann der Arbeitnehmer verlangen, dass keine Rechtschreibfehler enthalten sind.

Was muss in einem qualifizierten Arbeitszeugnis stehen?

Zusätzlich zum einfachen Zeugnis muss Leistung und Verhalten bewertet werden. "Stets zu unser Zufriedenheit" oder "zu unserer vollen Zufriedenheit" ist eine gut durchschnittliche Leistungsbeurteilung.

Was kann Lisa tun?

Sofern mit dem Personalchef keine Einigung erzielbar ist, muss sie auf Berichtigung vor dem Arbeitsgericht klagen. Ein berichtigtes Zeugnis ist auf das ursprüngliche Datum zurück zu datieren.