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Jobwechsel: Verfällt meine Betriebsrente?
Zehn Jahre war Helmut in einem Architekturbüro angestellt. Die ganze Zeit hat er in die betriebliche Altersvorsorge seines bisherigen Arbeitgebers eingezahlt. Jetzt überlegt er, ob es sinnvoll ist, seinen Arbeitgeber zu wechseln.
Was genau ist eigentlich die Betriebsrente?
Betriebliche Altersversorgung bedeutet, dass in der Regel der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber eine Versicherung abschließt. Die Beiträge zu dieser Altersvorsorge werden direkt vom Gehalt abgezogen und sind steuerlich förderungswürdig. Häufig beteiligen sich auch noch die Arbeitgeber an diesen Beiträgen. In der Erwerbsphase bleiben Aufwendungen zur Altersvorsorge steuerfrei. Später, in der Auszahlungsphase, sind die Altersbezüge, unter Berücksichtigung des dann geltenden Steuerfreibetrags, steuerpflichtig.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn man den Arbeitgeber wechselt?
Das regelt das neue Alterseinkünftegesetz. Endet das Arbeitsverhältnis, kann die Betriebsrentenanwartschaft künftig weitgehend problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. In bestimmten Grenzen hat der Arbeitnehmer zudem das Recht, das für ihn gebildete Kapital in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitzunehmen.
Kann ich mein angespartes Altersvermögen vererben?
Grundsätzlich ja; unter bestimmten Voraussetzungen sogar förderunschädlich auf den überlebenden Ehepartner, also in voller Höhe. Es kann beispielsweise eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, in der die Rente mindestens zu bezahlen ist. Stirbt der Versicherte vorher, erhält der Berechtigte (z. B. der Ehegatte) die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weiterbezahlt.
Worauf muss ich bei der Betriebsrente achten?
Die Versicherung muss wirklich renditestark sein. Prüfen Sie die Vielzahl der Angebote genau. Bei manchen Angeboten müsste der Arbeitnehmer schon weit über 100 Jahre alt werden, damit sich die Betriebsrente im Vergleich zur alternativen Kapitalanlage (Aktien, Festgeld, Lebensversicherung, usw.) lohnt.
Wo kann ich mich über die betriebliche Altersversorgung weiter informieren?
Über konkrete Angebote informiert Sie Ihr Arbeitgeber, Betriebsrat oder Gewerkschaften. Sie können sich aber auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informieren. Das Telefon (übliche Telefongebühren im dt. Festnetz) ist Montags bis Donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 01805-67 67 10 erreichbar.
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