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SIE BEFINDEN SICH HIER:  Ratgeber Recht / Thema der Woche Do 09. September 2010

Umtauch oder Geld zurück? Welche Rechte Kunden beim Einkauf haben

Vera hat sich ein neues Kleid gekauft. Ein Traum in rot. Zu hause angekommen dann die Ernüchterung. So toll sieht das kleid zu dem Preis nun wirklich nicht aus. Vor dem eigenen Spiegel sieht Vera nicht mehr ganz so vorteilhaft gekleidet aus. Auch passen die Schuhe nicht wirklich zum Kleid.

Kann Vera einfach alles umtauschen?

Nicht immer muss der Verkäufer die Ware zurückzunehmen, den Kaufpreis erstatten, oder die Ware gegen einen anderen Artikel aus dem Sortiment tauschen. Es kommt auf den Grund für den Umtauschswunsch an. Entscheidend ist auch, ob entsprechende Absprachen mit dem Kunden getroffen wurden oder welche gesetzliche Vorschriften gelten.

Welche Rechte habe ich als Verbraucher?

Es gibt ein freiwillig vereinbartes "Umtauschrecht", die Garantie des Herstellers und die gesetzliche Sachmängelgewährleistung.

Wann kann ich "nur" umtauschen?

Wenn etwa die Farbe des Kleides nicht mehr gefällt, liegt kein Sachmangel vor. Hier hilft nur die Kulanz des Verkäufers oder ein vereinbartes Umtauschrecht. Häufig sehen Sie Aushänge: Waren können gegen Vorlage des Kassenzettels umgetauscht werden. Achtung: Bei einem freiwilligen Umtausch gibt es häufig nur einen Gutschein.

Was ist die Garantie?

Eine freiwillige Leistungszusage des Herstellers, nicht des Verkäufers. Mit der Garantiezusage versichert der Hersteller, dass seine Ware so hochwertig gearbeitet ist, dass sie nicht vor Ablauf der Garantiezeit kaputt geht. Eine Garantie findet sich häufig bei Elektrogeräten.

Das Gerät funktioniert schon nach drei Monaten nicht mehr. Soll ich jetzt die Garantie des Herstellers beanspruchen?

Die Garantie ist manchmal sehr umständlich. Die Ware muss eingeschickt werden. Meist bleibt man auch noch auf den Versandkosten sitzen. Wenn die Ware schon nach kurzer Zeit nicht mehr richtig funktioniert, ist es oft besser, im Laden zu reklamieren.

Worauf berufe ich mich im Laden bei fehlerhafter Ware?

Auf die Sachmängelgewährleistung des Verkäufers nach § 434 BGB. Der Verkäufer haftet nämlich für die Übergabe fehlerfreier Ware. Dieser Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer wird häufig mit der Garantie oder dem Umtausch verwechselt. Auch für vom Umtausch ausgeschlossene Ware, wie reduzierte Kleider, können Sie Gewährleistung verlangen, wenn sie fehlerhaft ist. Ausnahme: Das Kleid war ausdrücklich wegen eines Fehlers reduziert.

Wie lange kann ich mich auf einen Sachmangel berufen?

Bei den üblichen Verbrauchsgüter, die es im Kaufhaus gibt, verjährt der Anspruch in der Regel innerhalb von zwei Jahre seit dem Kauf.

Bekomme ich bei einem Sachmangel mein Geld zurück?

Im Prinzip kann der Verkäufer zunächst auswählen, ob er repariert oder gleich einen neuen Artikel liefert. Wenn die Reparatur aber fehlschlägt, kann der Kunde sein Geld verlangen. Lassen Sie sich in diesem Fall nicht mit einem Gutschein abspeisen. Denn hier geht es nicht um einen freiwilligen Umtausch. Sie haben einen Rechtsanspruch!