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SIE BEFINDEN SICH HIER:  Ratgeber Recht / Thema der Woche Do 09. September 2010

Darf mir der Chef ohne Grund kündigen?

Obwohl Sekretärin Gisela schon seit zehn Jahren für das Unternehmen tätig war, änderte sich mit dem neuen Chef alles. Ihr wurden dauernd Fehler vorgeworfen, die sie nicht gemacht hat, sie musste lange Überstunden machen, und doch teilte ihr Chef nach drei Monaten mit, dass sie entlassen sei. Er wolle ihre Stelle mit einer jüngeren Dame besetzen, die zudem billiger wäre.

Welche Rechte hat ein Arbeitgeber bei einer Kündigung?

Der Gesetzgeber hat für Fälle unberechtigter Kündigung die Kündigungsschutzklage vorgesehen. Anders als bei Kleinbetrieben ist in einen Betrieb, der regelmäßig mehr als fünf bzw. zehn Arbeitnehmer beschäftigt, die Kündigung erschwert. Denn die Kündigung ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Achtung: Nach der Kündigung muss innerhalb von drei Wochen geklagt werden. Später kann man sich nicht mehr auf das Kündigungsschutzgesetz berufen.

Wann ist die Kündigung sozial gerechtfertigt?

Es kann personenbedingt gekündigt werden. Etwa wenn der Arbeitnehmer ernsthaft längerfristig erkrankt ist. Werden silberne Löffel gestohlen, kann verhaltensbedingt gekündigt werden. Wird betriebsbedingt gekündigt, heißt das, dass der Arbeitsplatz etwa durch Stellenabbau weggefallen ist. Dabei muss die richtige Sozialauswahl getroffen werden. Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand, Kinderzahl, Schwerbehinderung geben den Ausschlag, wenn eine von zwei vergleichbaren Stellen wegfällt.

Welche Kündigungsarten gibt es?

Mit einer Änderungskündigung werden bisherige Tätigkeit, Arbeitszeit, Gehalt, usw. vom Arbeitgeber abgeändert. Es gibt außerdem die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund und die ordentliche Kündigung, welche die gesetzliche Kündigungsfrist einhält. Je länger das Arbeitsverhältnis andauert, desto länger sind diese Fristen. Zu Beginn gilt in der Regel eine vier Wochen-Frist. Diese wird nach 20 Jahren grundsätzlich auf sieben Monate ausgedehnt.

Wann gibt es eine Abfindung?

Wenn der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse kündigt und der Arbeitnehmer nicht gegen die Kündigung klagt. Voraussetzung: Dieser Anspruch muss so schon ausdrücklich im Kündigungsschreiben stehen. Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist kann dann die Abfindung verlangt werden.

Wie hoch ist diese Abfindung?

0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist auf ein volles Jahr aufzurunden.

Wann gibt es noch eine Abfindung?

Eine Abfindung kann vereinbart werden, sich aus einem Sozialplan ergeben, oder durch ein Gericht festgesetzt werden. Das Gericht muss aber überzeugt sein, dass die Kündigung sozialwidrig war. Auch muss es unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Die Angst des Chefs, dass ein ungeliebter Arbeitnehmer wieder zurückkommt, erhöht die Bereitschaft, sich vor Gericht über eine Abfindung zu vergleichen.

Welche Rechte habe ich? Was soll ich besser nicht unterschreiben?

Auf keinen Fall überrumpeln lassen! Eine Aufhebungsvereinbarung nur unterschreiben, wenn Ihnen eine kurze Bedenkzeit eingeräumt wird oder eine Widerrufsfrist vereinbart ist. Ein unterschriebene Aufhebungsvereinbarung kann oft nur noch damit angegriffen werden, dass man gerade nicht bei Sinnen war oder unter Zwang gehandelt hat. Das zu beweisen ist in der Praxis ist sehr schwierig.