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SIE BEFINDEN SICH HIER:  Ratgeber Recht / Thema der Woche Do 09. September 2010

Daran erkennt man seriöse Spendensammler

Dieses Jahr will sich das Ehepaar Ruth und Wolfgang M. nichts zu Weihnachten schenken. Die beiden haben sich ganz bewusst gegen Geschenke entschieden - die Kinder bekommen nur eine Kleinigkeit. Dafür wollen die beiden eine größere Summe spenden.

Wie spendet man richtig?

Am besten ohne Zeitdruck eine Organisation heraussuchen, der man vertraut und deren Projekte überzeugen. Vorsichtig sollte man vor allem bei Drückerkolonnen an der Haustür oder in der Fußgängerzone sein. Überrumpelt von klangvollen Namen und erschreckenden Bildern ist man mit der geleisteten Unterschrift plötzlich auf lange Zeit zahlendes "Fördermitglied" in einem Verein. Dann hilft oft nur ein Gang zur Verbraucherschutzzentrale.

Ist das Gieskannenprinzip sinnvoll?

Wenn viele Spendenorganisationen jeweils nur einen kleinen Betrag erhalten, entsteht jeweils ein hoher Verwaltungsaufwand. Von den vielen kleinen Beträgen beleibt dann kaum etwas übrig. Besser: Eine oder zwei Organisationen mit einer größeren Summe unterstützen. Das minimiert den Verwaltungsaufwand und von der gesamten Spendensumme kommt viel mehr bei den Bedürftigen an.

Nützt die Zweckbindung?

Einerseits soll zwar damit erreicht werden, dass die Spenden auch sinnvoll verwendet werden. Andererseits kann es zu großen Unausgewogenheiten zwischen mehreren Hilfsprojekten einer Organisation kommen. Möglicherweise müssen sogar andere sinnvolle Projekte eingestellt werden. Daher einer Organisation, der man vertraut, eine Spende ohne Zweckbindung kommen lassen.

Woran erkennt man seriöse Spendenaufrufe?

Eine Art "Spenden-TÜV" ist das DZI (Deutsche Institut für soziale Fragen). Das DZI vergibt Spendensiegel, nachdem es Werbung, Bilanzen, Honorare geprüft hat.

Was muss man beachten, wenn man Spenden steuerlich absetzen will?

Es muss für steuerbegünstigte (d.h. gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche) Zwecke iSv §§ 52 bis 54 AO gespendet worden sein.

Welche Belege kann ich einreichen?

Für Zuwendungen ab 200 Euro wird grundsätzlich eine Spendenquittung benötigt. Ist der Empfänger etwa eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts, genügt als vereinfachter Zuwendungsnachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Name und Kontonummer des Spenders und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag müssen ersichtlich sein.

Was gilt bei gemeinnützigen Vereinen?

Ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Spenden unter 200 EUR ist durch einen vom Empfänger hergestellten Beleg möglich. Auf diesem Beleg muss zusätzlich der steuerbegünstigte Zweck und die Freistellung von der Körperschaftssteuer vermerkt sein.

In welcher Höhe kann ich Spenden absetzen?

Es können in der Regel bis zu 20 % der gesamten Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke steuerlich geltend gemacht werden.