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Wie lange darf eine Reparatur dauern...
und was gilt, wenn der Handwerker gepfuscht hat?
Lindas alte Waschmaschine rattert höllisch laut, wenn sie schleudert. Deshalb ließ sie einen Handwerker kommen, der die Maschine überprüfte. Ergebnis: Die Trommel war defekt. Er bot ihr eine Reparatur an. Das Gerät nahm er gleich mit. Allerdings brachte er es nicht wieder. Jetzt wartet Linda schon seit 2 Wochen.
Wie lange darf eine Reparatur dauern?
Das ist gesetzlich nicht geregelt. Linda muss, wenn es ihr zu lange dauert, erst noch eine Frist setzen, um den Handwerker in Verzug zu setzen. Deshalb schon wenn der Handwerker beauftragt wird gleich einen festen Termin vereinbaren. Hält der Handwerker diesen Termin nicht ein, kann in der Regel gleich der Auftrag storniert und je nach Einzelfall ein Verzugsschaden verlangt werden.
Was schützt vor bösen Überraschungen nach erledigter Reparatur?
Linda sollte sich unbedingt bevor sie einen Handwerker beauftragt, einen Kostenvoranschlag einholen oder Festpreise vereinbaren. Den Rapport nur nach gründlicher Prüfung unterschreiben!
Was ist ein Rapport?
Der Rapportzettel dient dem Handwerker als Nachweis für die geleistete Arbeit und das verbrauchte Material - und natürlich auch als Grundlage für die Rechnung. Deshalb nie unter Zeitdruck setzen lassen, wenn "mal kurz" ein Zettel unterschrieben werden soll. Linda muss sich auch unbedingt einen Durchschlag des Rapportzettels geben lassen.
Hat sie den Rapport unterschrieben, können Unstimmigkeiten in der Rechnung nur sehr schwer reklamieren werden, sofern diese mit dem Rapport übereinstimmen. Deshalb: Erst den Rapport lesen, dann unterschreiben!
Was kann Linda bei der Rechnung kontrollieren?
Der erste Schritt bei der Rechnungskontrolle ist der Vergleich mit dem Rapport. Mengen, Arbeitszeiten, Bezeichnungen, Flächen - alles muss übereinstimmen. Auch Preise, die im Angebot festgelegt worden sind, sollten mit den tatsächlich berechneten verglichen und ggf. reklamiert werden.
Was ist, wenn die Maschine nach zwei Wochen wieder rattert?
Stellt sich heraus, dass der Handwerker gepfuscht hat, kann Linda sich auf ihre Mängelansprüche berufen, nämlich:
- Nachbesserung
- Erstattung der Mehrkosten, weil ein anderer Handwerker beauftragt werden muss
- Rücktritt vom Vertrag
- Minderung
- Schadensersatz
Achtung: Linda muss aber dem Handwerker immer erst Gelegenheit geben, dass er den Pfusch binnen angemessener Frist beseitigt (Nachbesserung). Sie kann also nicht sofort einen anderen Handwerker beauftragen oder den Lohn des Handwerkers herabsetzen.
Wo gibt es Hilfe?
Bei den jeweiligen Verbraucherzentralen, die beispielsweise auch den Ratgeber "Handwerker und Kundendienste" herausgeben.
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