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SIE BEFINDEN SICH HIER:  Ratgeber Recht / Thema der Woche Do 09. September 2010

Dürfen Kassenpatienten einfach den Arzt wechseln?

Mit der neuen Behandlungsmethode ihres Arztes kam Rita F. gar nicht klar. Sie wollte wechseln. Doch ihre Freundin meinte, das wäre gar nicht so einfach.

Kann man seinen Arzt einfach wechseln?

Grundsätzlich kann ein Patient, der mit einem Arzt nicht zufrieden ist, jederzeit den Arzt wechseln. Allerdings gibt es Ausnahme. Beispielsweise gibt es im Krankenhaus in der Regel keine freie Arztwahl. Will Rita F. sich im Rahmen ihrer Krankenversicherung behandeln lassen, muss Sie einen vom Krankenversicherungsträger zugelassenen Arzt (Kassenarzt) aufsuchen. Der Patient muss den Arztwechsel übrigens nicht begründen oder rechtfertigen.

Muss der alte Arzt die Krankengeschichte an den jetzt behandelnden Arzt herausgeben?

Bei einem Arztwechsel kann ein Informationsaustausch des bisherigen Arztes mit dem neuen Arzt sinnvoll oder gar erforderlich sein. Da aber die ärztliche Schweigepflicht auch unter Ärzten gilt, ist der Wille des Patienten entscheidend. Wenn mehrere Ärzte nacheinander denselben Patienten behandeln, sind diese untereinander von der Schweigepflicht befreit sofern das Einverständnis des Patienten vorliegt oder anzunehmen ist.

Was, wenn er sich weigert und die Dokumente nicht herausrückt?

Rita F. kann auf jeden Fall Kopien der Krankenakte verlangen. Im Falle eines Falles muss sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Allerdings kann Rita F. laut der aktuellen Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Az. 3 O 106/06) nicht zusätzlich verlangen, dass der Arzt die "Richtigkeit" der Kopien bestätigt. Denn der Arzt haftet ohnehin für die Richtigkeit des Untersuchungsergebnisses, das er dokumentiert hat.

Was wird alles in der Krankenakte festgehalten?

Die Behandlung des Patienten ist so zu dokumentieren, dass alle medizinischen Schritte für Dritte nachvollziehbar sind. Außer den Personaldaten ist die Vorgeschichte der Krankheit, Diagnose, Krankheitsverlauf, ärztliche Leistungen und Medikation festzuhalten.

Wie lange muss der Arzt sie aufbewahren?

Die Krankenakte muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Danach kann der Arzt sie entweder vernichten, oder an den Patienten herausgeben.