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SIE BEFINDEN SICH HIER:  Ratgeber Recht / Thema der Woche Sat 18. May 2013

Darf der Vermieter ein Zwergkaninchen einfach verbieten?

Luise und Heinz K. haben sich für ihren 5-jährigen Enkel Felix etwas ganz tolles ausgedacht. Zum Geburtstag bekam der Kleine ein kuscheliges Zwergkaninchen. Doch die Großeltern hatten nicht bedacht, dass das Stadtkind mit seinen Eltern in einer Mietswohnung lebt. Die Eltern sind sich nicht sicher, ob es sinnvoll ist, den Mieter über das neue "Familienmitglied" zu informieren.

Kann der Vermieter ein Zwergkaninchen generell verbieten?

Kleintiere dürfen mit einziehen, auch wenn der Mietvertrag generell verbietet, Tiere zu halten. Denn hinsichtlich Kleintieren sind Verbote in der Regel rechtsunwirksam, vor allem - vom Bundesgerichtshof entschieden - Verbote in Formularverträgen. Diplomatie schadet aber nie. Man sollte den Vermieter auf jeden Fall informieren bevor man ein Tier anschafft.

Was zählt zu den Kleintieren?

Zu den Kleintieren gehören beispielsweise: Zierfische, Kleinvögel und Zwergkaninchen. Bei einem vertraglichen Haustierverbot haben Hunde in der Regel keine Chance. Bei Katzen ist umstritten, ob Sie ein Kleintier sind.

Muss der Vermieter um Genehmigung der Tierhaltung gebeten werden?

Nicht bei Kleintieren. Das Amtsgericht München hat festgestellt, dass die Klausel in einer Hausordnung, wonach Kaninchen nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters gehalten werden dürfen die Tierhaltung rechtswidrig einschränkt. Eine schriftlichen Zustimmung auch für Kleintiere ist unverhältnismäßig und die Klausel somit unwirksam. (AG München, Az. 453 C 2425/01).

Das Kaninchen ist einmal ins Treppenhaus ausgebüxt. Kann das jetzt Konsequenzen haben?

Der Vermieter darf ein Haustier nur aus triftigen Gründen verbieten, etwa wenn der Hausfrieden nachhaltig gestört ist. Dann müsste das Kaninchen aber regelmäßig im Treppenhaus sein, dieses verschmutzen und etwa auch noch ein anderer Mieter eine Tierhaarallergie haben.

Darf ich auch ein zweites Kaninchen halten, damit das Tier nicht so allein ist?

Auf jeden Fall sollte der Tierfreund auf die Anzahl der in der Wohnung gehaltenen Tiere achten. Ein ganzer Zoo in der Wohnung ist nicht erlaubt.

Wo liegen die Grenzen der erlaubten Tierhaltung?

Der Mieter darf grundsätzlich in seiner Wohnung Haustiere halten, solange diese die übrigen Hausbewohner nicht erheblich belästigen und im Mietvertrag nichts anderes wirksam vereinbart wurde. Auch dürfen nicht zuviel Tiere in der Wohnung gehaltenen werden. Das AG Neustadt am Rübenberge (Az. 48 C 435/98) entschied, dass einem Mieter, der 28 Tiere (2 Hunde, 20 Katzen, 4 Kaninchen, 2 Nymphensittiche) in der Wohnung hält, fristlos gekündigt werden darf.