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Vorsicht! Der Internet-Versand steckt voller Tücken
Rita F. saß gebannt vor dem Internet. Die junge Frau fieberte dem Auktionsende entgegen. Geschafft! Sie hatte sich eine Profi-Kaffeemaschine für 600 € ersteigert - plus 50 Euro Versandkosten. Das Geld überweist sie sofort. Doch das gute Stück kommt einfach nicht bei ihr an. Als die junge Frau sich telefonisch nach dem Verbleib der Ware erkundigen möchte, erreicht sie niemanden.
Was tun, wenn der Verkäufer nicht zu erreichen ist?
Rita F. sollte per Einschreiben und Rückschein den Verkäufer schriftlich auffordern, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen und ihm gleichzeitig eine Frist setzen. Nach Fristablauf kann Rita F. vom Vertrag zurücktreten. Dieser wird dann rückabgewickelt, was bedeutet, dass Rita F. ihr Geld einfordern bzw. einklagen kann.
Ist eine Strafanzeige sinnvoll?
Vorauskasse und die Anonymität des Internet locken auch schwarze Schafe an. Reagiert der Anbieter überhaupt nicht, und ist nur dessen Fantasienamen bekannt, unter welchem er bei der Verkaufsplattform auftritt, kann eine Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges gestellt werden. Über die Bankverbindung wir die Polizei auch bei sonst falschen Namensangaben sicherlich eine heiße Spur finden.
Was muss ich bei Versandkosten beachten?
Manchmal wird bei günstigen Schnäppchen einfach bei der Höhe der Versandkosten draufgeschlagen. Gerade bei Sofortkauf unbedingt immer auf versteckte Kosten achten! Kontaktieren Sie vor Auktionsende den Anbieter und weißen Sie auf kostengünstigere Versandmethoden hin. Möglicherweise kommt Ihnen der Anbieter preislich entgegen.
Was gilt, wenn die Ware unterwegs verloren geht?
Wer von einer Privatperson etwas im Internet kauft, trägt das Versandrisiko. Kann der Verkäufer nachweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß zur Post gegeben hat, muss er keinen Ersatz liefern und kann den Kaufpreis bei Vorkasse behalten bzw. nachträglich noch einfordern.
Was gilt bei Auktionen?
Genau das gleiche. Denn in Wirklichkeit sind es keine echten Auktionen, sondern es kommt ein ganz normaler Kaufvertrag zustande. Deshalb macht es Sinn, bei privaten Anbietern den teueren, versicherten Versand zu wählen.
Was ist bei gewerblichen Anbietern?
Im Gegensatz zum privaten Verkäufer tragen Gewerbetreibende das Versandrisiko. Kommt das Paket nicht an, ist das Geld des Käufers nicht verloren.
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