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Gibt's auch für 25-Jährige noch Kindergeld?
Katrin und Holger haben eine volljährige Tochter, die jetzt nach dem Abi mit dem Studium beginnt. Die Eltern fragen sich, ob sie denn weiterhin Kindergeld bekommen.
Wie lange gibt es Kindergeld?
Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - in einigen Fällen auch darüber hinaus.
Was ist mit einem Kind in Ausbildung?
Solange es ausgebildet wird, kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden. Die Familienkasse erkennt alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind.
Gibt es Geld für arbeitslose Kinder?
Ja. Kindergeld wird für ein Kind ohne Ausbildungsplatz und ohne Abschluss bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Hat das Kind einen Abschluss, findet aber keinen Ausbildungsplatz, wird bis Vollendung des 21. Lebensjahres.
Mein Kind leistet Zivildienst. Was hat das für Auswirkungen?
Der Anspruch auf Kindergeld besteht nur während der Ableistung eines so genannten Freiwilligen Dienstes, etwa das freiwillige soziale Jahr oder das freiwillige ökologische Jahr. Während der Zeit eines Wehrdienstes oder Zivildienst können keine Leistungen bezogen werden.
Was gilt für behinderte Kinder?
Hier kann im Prinzip das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus bezogen werden. Voraussetzung ist beispielsweise, dass die Behinderung der Grund dafür ist, dass das Kind seinen Lebensbedarf nicht decken kann.
Wo beantragt man Kindergeld?
Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.
Was ist der Kinderzuschlag?
Eine einkommensabhängige Zuzahlung in Höhe von maximal 140,- Euro, der zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern einerseits die Mindesteinkommensgrenze erreichen, andererseits das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt. Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.
Wo kann ich mich informieren: Ausführliche Hinweise zum Kindergeld finden Sie zum Beispiel auf den Internetseiten der Bundesarbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de.
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