../img/nav_aktuelles_heft.gif
../img/nav_kiosk.gif
../img/nav_ratgeber_recht_a.gif
../img/nav_thema_der_woche_a.gif
../img/nav_faxabruf.gif
../img/nav_gesetzestexte.gif
../img/nav_rechtsberatung.gif
../img/nav_urteilssuche.gif
../img/nav_urteils_datenbank.gif
../img/nav_raetsel_und_spass.gif
../img/nav_unsere_partner.gif
SIE BEFINDEN SICH HIER:  Ratgeber Recht / Thema der Woche Do 09. September 2010

Eigentumswohnung: Darf jeder machen, was er will?

Von einer Wäschespinne träumte Annegret Z. schon lange. Nun möchte sie endlich eine auf der ihr zur Sondernutzung überlassenen Gartenfläche aufstellen. Doch kaum gibt sie ihre Pläne auf der nächsten Eigentümerversammlung bekannt, gibt es schon Ärger. Auch über den Wandschmuck vor ihrer Eingangstür, die Duftlampe und die Blumen auf ihrer Treppenhaus-Etage wurde gestritten.

Wie ist die Rechtslage?

Annegret Z. kann lediglich die anderen Miteigentümer oder deren Mieter von der Mitbenutzung "ihres" Gartens abhalten. Mit dem Sondernutzungsrecht hat die stolze Besitzerin aber kein Eigentum erworben und kann mit dem "eigenen Garten" nicht nach Belieben verfahren. Wer eigenmächtig ohne gültigen Mehrheitsbeschluss bauliche Veränderungen vornimmt muss damit rechnen, dass die Eigentümergemeinschaft einschreitet.

Darf Annegret Z. in ihrem Garten eine Wäschespinne aufstellen?

Wird eine fest montierte, dauerhaft im Boden verankerte oder einbetonierte Wäschespinne aufgestellt, müssen die Wohnungseigentümer der Eigentumsanlage zustimmen. Tipp: Jedenfalls dann, wenn nur ein unsichtbares Loch im Boden angebracht ist und die Wäschespinne immer nur dann aufgestellt wird, wenn Annegrat Z. gerade Wäsche trocknet, müssen die anderen Wohnungseigentümer der Wohnanlage die Wäschespinne dulden. (OLG Zweibrücken, Az. 3 W 198/99)

Was ist mit einem Kaninchenstall?

Ist in der Teilungserklärung geregelt, dass nur Zierrasen zulässig ist, darf kein Stall errichtet werden. Im übrigen ist die Errichtung des Kaninchenkäfigs eine bauliche Veränderung i.S.v. § 22 Abs. 1 WEG, da diese Umgestaltung über die übliche und ordnungsgemäße Instandhaltung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartens hinaus geht. Die Miteigentümer müssen folglich einverstanden sein.
Tipp: Das OLG Köln (Az.: 16 Wx 58/05) lies ausnahmsweise ein Gehege von 6 m2 auf einer großen Rasenfläche zu, auf der schon ein Sandkasten und eine Schaukel standen. Das Gericht stellte im konkreten Fall fest, dass ein über das unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil für die anderen Miteigentümer nicht vorlag und deshalb ihre Zustimmung nicht erforderlich war.

Sind Duftlampen im Treppenhaus erlaubt?

Nein. Wenn ein Miteigentümer eigenmächtig im gemeinsamen Treppenhaus Duftkerzen abbrennt, müssen das die anderen Eigentümer nicht dulden. Ein Wohnungseigentümer kann nicht einseitig bestimmen, dass Gemeinschaftseigentum in einer bestimmten, von ihm als angenehm empfunden Weise zu riechen hat OLG Düsseldorf (Az. 3 Wx 98/03). Ebenso wenig darf Annegret Z. gemeinsame Flächen mit Blumen und Wandschmuck nicht allein für sich beanspruchen und anderen ihren Geschmack aufzwingen.