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SIE BEFINDEN SICH HIER:  Ratgeber Recht / Thema der Woche Sat 25. May 2013

Muss die Wohnung bei Auszug renoviert werden?

Sandra K. freut sich über die neue Wohnung. Sie ist größer, ruhiger und liegt viel näher an Ihrer Arbeitsstätte. Der Umzug ist auch schon geschafft. Eigentlich muss Sie jetzt nur noch dem alten Vermieter die Schlüssel abgeben. Doch der verlangt, dass sie die alte Wohnung noch komplett renovieren lässt. Natürlich nur von einem Fachbetrieb. So steht es im Formularvertrag.

Was gilt bei Schönheitsreparaturen?

Ist nichts vereinbart, dann ist der Vermieter zuständig. Grundsätzlich kann der Vermieter aber die so genannten Schönheitsreparaturen im Vertrag auf den Mieter überwälzen. Dabei darf er den Mieter aber nicht unangemessen benachteiligen, etwa durch einen starren Fristenplan.

Muss Sandra K. auch die Fenster außen streichen?

Nein. Der BGH (VIII ZR 210/08) hat klargestellt: Soweit es um Türen und Fenster geht, gehört zu den Schönheitsreparaturen nur das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, nicht aber der Außenanstrich von Türen und Fenstern.

Muss Sandra K. einen Handwerker beauftragen?

Nein. Der Vermieter kann nicht verlangen, dass der Mieter für die fälligen Renovierungsarbeiten einen Fachhandwerker beauftragt. Laut BGH (VIII ZR 294/09) ist selbst eine Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", unwirksam. Denn diese Klausel lässt sich auch so auslegen, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen. Sie nimmt dem Mieter die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung.

Was bedeutet "weißen von Decken und Oberwänden" im Mietvertrag?

Der Mieter meinte, dass er keine Schönheitsreparaturen schulde, da ihm der Mietvertrag vorschreibe, dass er die Wände nur weiß streichen dürfe und deshalb sei die Schönheitsreparaturklausel unwirksam. Der beklagte Vermieter behauptete im Prozess, dass mit "weißen" ausschließlich das Streichen ohne jegliche Farbwahl zu verstehen sei. Diesem Argument ist der BGH (Az.: VIII ZR 344/08) aber nicht gefolgt. Er nimmt an, dass "weißen" auch dahin verstanden werden könne, dass während fälliger Schönheitsreparaturen die Decken und Oberwände in weiß zu streichen sind. Die Folge war für den BGH, dass die Klausel, mit der Pflicht zu renovieren, rechtsunwirksam ist, wenn sie in einem Formularvertrag verwendet wird.

Darf nur weiß gestrichen werden?

Eine Schönheitsreparaturenklausel mit Farbvorschriften ist nur dann wirksam, wenn der Vermieter ausschließlich für die Endrenovierung neutrale, helle Farben vorschreibt. Wenn der Mieter während der Mietzeit die Wände rot, grün oder blau streicht, gehört dies noch zum ordnungsgemäßen Gebrauch, BGH (VII ZR 224/07) und darf vom Vermieter nicht untersagt werden.