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Wie sich Nachbarn gegen Lärm und Qualm wehren
Die Nachbarn feiern lautstark auf ihrer Terrasse. Wie kann ich dagegen vorgehen?
Sprechen Sie unter Zeugen mit Ihrem Nachbarn. Wenn das nicht hilft, fordern Sie ihn schriftlich auf, die geltenden Ruhezeiten zu beachten. Ein Gastgeber kann sich nicht darauf hinaus reden, dass er sich selbst ruhig verhält. Er ist auch für den Lärm, den seine Gäste machen, verantwortlich. Sie können auch die Polizei rufen. Sorgt der Gastgeber nicht für Ruhe, kann er grundsätzlich mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro belangt werden, auch wenn er selbst nicht laut gelacht oder gesungen hat. Wird immer wieder gestört, ist es auch denkbar gerichtlich mit einer Unterlassungsklage gegen den uneinsichtigen Nachbarn vorzugehen.
Der Rauch vom Grill zieht in mein Fenster. Darf man dem Nachbarn das Grillen verbieten?
Das kommt auf die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles an. Grundsätzlich gilt: Nur in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wird konkret verboten, im Freien zu grillen, wenn dadurch die Nachbarschaft erheblich belästigt wird. Ansonsten verbietet kein Gesetz direkt, dass im eigenen Garten gegrillt und gefeiert wird. Andererseits gelten natürlich das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme und die allgemeinen Regeln des BGB. Auch wenn das Grillen nicht ausdrücklich verboten ist, dürfen andere nicht beeinträchtigt werden.
In der Nähe wurde ein Biergarten eröffnet. Muss ich mir das gefallen lassen?
Die durch den Biergarten (laute Musik, Starten der Autos und Motorräder, wenn die Veranstaltung zu Ende ist) in ihrer Ruhe gestörten Anwohner können z.B. eine Sperrzeitverlängerungen und ähnliche Auflagen mit einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtungsklage durchsetzen. Daneben besteht jederzeit die Möglichkeit zivilrechtlich wegen Ruhestörung zu klagen. In der Regel wird Gaststättenlärm bis 22:00 als ortsüblich angesehen. Bei der Frage, ob es sich um zumutbaren, ortsüblichen Lärm handelt, halten sich die Gerichte in der Regel an die TA Lärm und die VDI Richtlinie 2058. Dabei handelt es sich zwar um Verwaltungsvorschriften, die Geräusche gewerblicher Anlagen regeln, aber durchaus eine brauchbare Entscheidungshilfe bezüglich Biergartenlärm darstellen. Je nach Wohngebiet gelten nachts Höchstwerte von 35 dB (A) bis 45 dB (A), wobei die Nachtruhe mit 22:00 angesetzt wird. Häufig gehen die Gerichte bei Biergärten zusätzlich von einer abendlichen Ruhezeit ab 20:00 aus.
Mein Mann ist viel beruflich unterwegs. Um unseren Garten kümmert er sich sonntags. Nun gab es Ärger mit den Nachbarn. Ist es wirklich verboten, sonntags die Hecke zu schneiden und den Rasen zu mähen?
An den Sonntagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, grundsätzlich verboten. Dies bezieht allerdings meist nur auf gewerbliche Tätigkeiten oder auf private Tätigkeiten mit erheblicher Lärmentwicklung in der Nähe von Kirchen. In Bayern ist z.B. geregelt, dass leichtere Arbeiten in Gärten, die von den Besitzern oder ihren Angehörigen vorgenommen werden, erlaubt sind. Etwa in Nordrhein-Westfalen sind Gartenarbeiten, die nicht gewerbsmäßig verrichtet werden und soweit diese die Öffentlichkeit nicht stören; erlaubt. Bundeseinheitlich gilt übrigens die Maschinenlärmverordnung. Danach dürfen z.B. motorbetriebene Rasenmäher in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kurgebieten, usw., im Freien ganztägig an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden.
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