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Lärm durch Biergärten und Straßenfeste nicht klaglos hinnehmen
Dass in ihrer Stadt während der Sommermonate zahlreiche Musik- und Straßenfeste veranstaltet werden, ist für Inge und Franz U. nicht immer ein Vergnügen. Denn ihre Wohnung liegt direkt im Stadtzentrum. Und dort spielen Musikgruppen bis Mitternacht. Doch auch nachdem auf der Bühne die Lichter ausgehen, feiern einige Besucher noch stundenlang lautstark weiter.
Was ist bei jährlichen Volksfesten erlaubt?
Da Volks- und Gemeindefeste, Feiern örtlicher Vereine, traditionelle Umzüge und ähnliche Veranstaltungen nach dem Urteil des BGH (Az. V ZR 41/03) für den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft von großer Bedeutung sein können, dabei auch die Identität dieser Gemeinschaft stärken und für viele Bewohner einen hohen Stellenwert besitzen, müssen die mit ihnen verbundenen Geräuschentwicklungen in der Regel in höherem Maß akzeptiert werden als sonstige Immissionen.
Wie lange darf gelärmt werden?
Von solchen Veranstaltungen dürften im Einzelfall auch zur Nachtzeit ab 22 Uhr Störungen ausgehen. Aber nach Mitternacht muss in der Regel auch bei eintägigen Ereignissen Ruhe herrschen.
Müssen etwa gar die Anwohner für die Müll-Beseitigung aufkommen?
Nein. In der Regel ist in einer kommunalen Satzung sogar ausdrücklich geregelt, dass Organisatoren, Händler und Gastronomen für die Müllentsorgung verantwortlich sind. Teilweise sind auch Vorgaben enthalten, wie der Abfall zu entsorgen ist, z.B. Mülltrennung.
Muss der Veranstalter mein Handy ersetzen, das mir im Gedränge vor der Bühne von einem Taschendieb geklaut wurde?
Nein. Denn der Veranstalter muss nicht für alle denkbaren Risiken vorsorgen und vor Taschendieben warnen.
Wer haftet, wenn (jugendliche) Party- bzw. Festival-Besucher Hauswände beschmieren oder (versehentlich) Autos zerkratzen?
Richten Randalierer unter den Zuschauern Schäden an, muss der Veranstalter nicht haften (AG Köln, Az. 111 C 422/97). Zwar muss der Veranstalter für einen ungestörten Verlauf sorgen. Straftaten am Rande eines Umzuges muss er aber nicht verhindern. Nur die unbekannten Randalierer müssten für den Schaden aufkommen.
Was ist mit der Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Damit sichern sich Veranstalter beispielsweise ab für Schäden die dem Besucher auf Grund der erlaubten Benutzung von Podien, Zelten oder Tribünen zugefügt werden.
Meist sind auch Schäden versichert, die durch das erlaubte Abbrennen eines Feuers eines Feuerwerkes entstehen.
Welche Regeln gelten für private Partys, etwa wenn bei einer Familienfeier auch im Garten Musik gespielt und getanzt wird?
Ab 22:00 muss Nachtruhe herrschen. Musik und laute Unterhaltung sind nach drinnen zu verlegen. Der Gastgeber ist auch für den Lärm, den seine Gäste machen, verantwortlich. Sorgt er nicht für Ruhe, droht ihm grundsätzlich ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro, auch wenn er selbst nicht laut gelacht oder gesungen hat.
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