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Achtung! Telefonverträge stecken voller Tücken
"Das Angebot passt zu mir", dachte sich Vera B., als sie bei einem Telefon-Anbieter ein Komplett-Paket unterschrieb. Doch dann flatterte ihr eine hohe Rechnung ins Haus. Stundenlange Gespräche soll sie angeblich per Handy geführt haben. Vera B. möchte nun den Anbieter wechseln.
Lässt sich ein Vertrag von 24 Monaten Laufzeit verkürzen?
Aus Kulanz immer, aber meist nur gegen Zahlung der Wechselgebühr. Ansonsten immer dann, wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Beispielsweise wenn der Anbieter die versprochene Leistung nicht einhält, also die Leitungen nicht nutzbar sind. Die Verbindungswahrscheinlichkeit muss im Prinzip nur 97 Prozent im Jahr betragen. Zehn Tage Ausfall im Jahr sind in der Regel vom Kunden hinzunehmen. Wird zu seinen Ungunsten der Vertrag durch höhere Preise oder weniger Service geändert, kann der Verbraucher innerhalb eines Monats kündigen.
Welche Kündigungsfrist muss man einhalten?
Bei Verträgen mit 24 Monaten Laufzeit darf die Kündigungsfrist maximal drei Monate betragen. Wer diese Frist verpasst, hat Pech. Der Vertrag verlängert sich dann meist gleich um ein weiteres Jahr. Verträge mit einer kürzeren Laufzeit als 24 Monate, haben oft nur eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Worauf ist bei einem Telefon-Vertrag zu achten?
Für Viel-Telefonierer kann eine so genannte "Flatrate" also eine Monatspauschale sinnvoll sein. Wenig-Telefonierer: sollten auf eine sekundengenaue Abrechnung achten. Dies ist deutlich günstiger als eine Abrechnung pro angefangene Minute.
Braucht man wirklich Internet oder SMS-Pauschalen?
Das hängt vom eigenen Nutzungsverhalten ab. Je weniger Schnick-schnick im Vertrag inklusive ist (Internetvolumen oder Frei-SMS) desto günstiger ist auch der Telefonvertrag.
Welche Klauseln können zur Kostenfalle werden?
Wenn die Freiminuten aufgebraucht sind, folgen danach hohe Minutenpreise. Auch die Gebühren für Auslands-Telefonate sind bei günstigen Inlandstarifen meist sehr hoch. Am besten vorher im Vertrag nachlesen.
Die Rechnung kommt einem zu hoch vor. Wie reklamiert man richtig?
Nicht telefonisch. Wenden Sie sich stets schriftlich, zu Beweiszwecken per einschreiben an den Anbieter. Geben Sie an, welche Positionen aus Ihrer Sicht nicht stimmen und fordern Sie Nachweise an.
Wie beuge ich bösen Überraschungen vor?
Lange Gespräche notieren, im Verlaufs-Speicher Gespräche (mit Minutenangabe) nicht gleich löschen, Auslands-Gespräche notieren. Denn: manchmal läuft der Gebühren-(Minuten-)Zähler weiter, wenn nur der Gesprächspartner aufgelegt hat, man selber aber nicht auf die "Beenden"-Taste gedrückt hatte.
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