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| Samstag, 18. Mai 2013 | | Ganz schlimm: das deutsche Steuerrrecht | „Das deutsche Steuerrecht ist das umfangreichste und komplizierteste in der Welt, und es ist nicht wahr, dass die Steuerberater von der bürokratischen Wirrniss profitieren. Sie leiden darunter.
Sie verbringen viele Stunden mit dem Studium von immer neuen Ausführungsbestimmungen, Richtlinien und Urteilen.
Gewissenhafte Steuerberater, die sich durch den Paragraphendschungel kämpfen, riskieren es gar nicht, ihren Mandanten den Zeitaufwand zu berechnen. Sie fürchten, als zu teuer abgelehnt zu werden.
Berrserung ist nicht in Sicht. Alle Koryphäen des Finanzwesenens fordern weniger Bürokratie und mehr Einfachheit und Klarheit in der Steuergesetzgebung und besonders in den Ausführungsbestimmungen, aber gerade in der Steuerpolitik sind die Parteien weit auseinander.
Dabei gibt es zwei Visionen, denen man sich wenigstens annähern könnte. Die eine ist der Traum von der Steuererklärung auf einem Bierdeckel den der ehemalige CDU-Politiker Friedrich Merz in die Welt gesetzt hat. Die andere stammt von Professor Paul Kirchhof, der Richter am Bundesverfassungsgericht war. Sein durchgerechnetes Modell wurde sogar von einigen Bundesländern unterstützt.
Diese sollten es wagen, noch einmal öffentlich darüber nachzudenken.”
Quelle: Helmut Markwort im neuen FOCUS 21/2013 | |
| Freitag, 17. Mai 2013 | | Was Ihnen auf der Kreuzfahrt zusteht | So betitelt die neue Ausgabe - 21/2013 - der FREIZEIT REVUE das Rechtsthema der Woche. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im FREIZEIT REVUE Ratgeber Recht. | |
| Donnerstag, 16. Mai 2013 | | Bundesfinanzhof: Selbständig tätige Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb | Der Sachverhalt
Der Große Senat des BFH hatte vom III. Senat des BFH die Frage vorgelegt bekommen, ob er weiterhin an seiner Rechtsauffassung aus dem Jahr 1964 festhalte, wonach Einkünfte aus selbständiger Prostitution sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz, EStG, und nicht aus Gewerbebetrieb seien.
Die Entscheidungsgründe
Der Große Senat des BFH (Az. GrS 1/12) teilt die Auffassung des III. Senats (der Finanzverwaltungen und auch der herrschenden Literaturmeinung) dass die selbstständige Prostitution in Form eines am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmenden Unternehmens betrieben werden kann. Dieser Sachverhalt ist bekanntlich eine Kernvoraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs. Pech für die selbständigen Prostituierten: Sie werden damit vom Gewerbesteuergesetz erfasst und sind gewerbesteuerpflichtig. | |
| Dienstag, 14. Mai 2013 | | Irreführende Kundenbewertung bei eBay | Der Sachverhalt
Der Beklagte hatte bei der Klägerin in deren eBay-Shop zwei Steuergeräte erworben, welche sich als defekt herausstellten. Ohne den Mangel gegenüber der Klägerin direkt geltend zu machen, verfasste der Beklagte eine Kundenbewertung bei eBay, welche lautete: „VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!!!!!!“ Die Klägerin sah darin eine unwahre Tatsachenbehauptung sowie Schmähkritik und verlangte die Zustimmung des Beklagten zur Löschung der Bewertung durch eBay.
Die Entscheidungsgründe
Das Amtsgericht Bonn (Az. 113 C 28/12) meint, die Bewertung könne aus Sicht eines Dritten so verstanden werden, dass die Klägerin nicht in der Lage sei, funktionsfähige Ware zu liefern und dass die Bewertung damit eine allgemeine Kaufwarnung bezüglich der Klägerin darstelle. Dies sei aufgrund der tatsächlichen Geschehnisse aber nicht gerechtfertigt.
Weitere Entscheidungen zu Bewertungen bei eBay, die wir hier bei den Meldungen veröffentlicht haben:
http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=14538
http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=12657 | |
| Montag, 13. Mai 2013 | | Wie war das Rauchen eh so schön und erholsam! Wieder einmal eine Klatsche für Raucher. | Zum Hintergrund:
Eine Pflegehelferin stürzte in einem Seniorenheim auf dem Rückweg von einer Rauchpause im Außengelände. Sie erlitt einen Armbruch. Der beklagte Unfallversicherungsträger lehnte eine Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab (§ 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, SGB VII), da dem Rauchen ein betrieblicher Bezug fehle.
Die Entscheidung:
Ein Beispiel für eine Entscheidung nach richterlichem Gutdünken (richterlicher Dezisionismus). Das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen S 68 U 577/12) nahm an: „Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalles ist, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände bestätigt wird.“ Im entschiedenen Fall habe die Klägerin den Rückweg von der Rauchpause zurückgelegt, weil sie zuvor dem Verlangen, rauchen zu wollen, nachgegangen sei. „[…] Bei letzterem handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches und persönliches Interesse, welches dem unversicherten Bereich zuzuordnen ist“. Eine Parallele zu Stürzen auf dem Weg zur betrieblichen Kantine sieht das Gericht nicht. Essen und Trinken seien für die Aufrechterhaltung der Arbeitskraft notwendig, das Rauchen nicht. Das werden diejenigen, die zum Rauchen einmal pausieren, anders sehen. Daher sei es gerechtfertigt, dass der Weg zur Kantine versichert sei, nicht aber der Weg zur Raucherecke.
P.S. 1. Der Verfasser dieser Zeilen ist Nichtraucher und auch nicht etwa Lobbyist, meint aber, dass die Einstellung gegen Raucher irgendwo eine Grenze haben muss.
2. Zum Entscheiden nach Gutdünken („richterlicher Dezisionismus”) siehe bitte Suchfunktion (links): „Dezisionismus”.und „Vekehrsauffassung” sowie „unbestimmte Rechtsbegriffe”. | |
| Sonntag, 12. Mai 2013 | | Ein romantisches Symbol der Verschwiegenheit | „Wenn Normalbürger einander Geheimnisse anvertrauen, pflegen sie 'das Siegel der Verschiegenheit' zu beschwören.
Jetzt habe ich in einem Buch des großartigen Dichters Jean Paul eine Geheimnisformel gefunden, die viel romantischer klingt als das ... oft gebrochenne Siegel. Jean Paul ... vertraute als 36-Jähriger einem Freund eine Frauenaffäre an mit dem lyrischen Vorbehalt 'sub rosa'.
Der lateinische Ausdruck 'sub rosa', wörtlich übersetzt 'unter der Rose', erinnert an eine schon im Altertum bekannte Symbolik: Die schöne Blume galt schon damals als Symbolik der Verschwiegenheit. Das Christentum hat diese Bedeutung der Rose übernommen, weshalb sie im Schnitzwerk vieler Beichtstühle zu finden ist.”
Quelle: Helmut Markwort, FOCUS 20/2013. | |
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