|
Strafrecht
Das bei den Steuern erwähnte - so unscheinbare - Gegengeschäft, kann auch strafrechtlich problematisch werden. Der Unternehmer läuft Gefahr, dass er wegen Betruges durch falsche Bilanz- und Verkaufsangaben und wegen Steuerhinterziehung belangt wird. - Wer mit Aktiengesellschaften zu tun hat, muss ständig auch die Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes, z.B. zu Insiderinformationen, auf Schritt und Tritt beachten. Wer sich über andere äußert, kann in Form einer Strafanzeige die Antwort erhalten.
|