|
Markt- und Sozialforschung aus Verbrauchersicht Wahrscheinlich wurden auch Sie schon einmal gebeten, an einer Meinungsumfrage teilzunehmen - sei es über aktuelle politische Themen oder in der Marktforschung über Ihre Meinung zu Produkten oder Ihre Wünsche als Verbraucher. Seriöse wissenschaftliche Umfragen sind zulässig. Aber was muss dabei alles beachtet werden, damit es sich um seriöse und rechtlich zulässige Markt- und Sozialforschung handelt? Markt- und Sozialforschung verlangt vom Befragten keine Unterschrift. Ausgeschlossen ist bei Umfragen für die Markt- und Sozialforschung, dass die Interviewerin oder der Interviewer etwas verkaufen will. Wenn gegen diese Grundsätze verstoßen wird, sollten Sie sich gleich an den Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute (ADM) wenden (Tel. 0 69 / 97 84 31 36). Sie können auch uns als Rechtsvertreter des ADM verständigen. Einige Fragen, die sich Befragten immer wieder stellen, sind: Wie muss sich die Interviewerin oder der Interviewer ausweisen, damit Sie ihm vertrauen können? Inwieweit muss und darf er Sie über den Zweck der Umfrag informieren? Muss Ihnen ein Informationsblatt zum Datenschutz vorgelegt werden? Wann handelt es sich in Wirklichkeit um Verkaufsmaßnahmen und nicht um wissenschaftliche Markt- und Sozialforschung? Zu welchen Zwecken dürfen Ihre Angaben verwendet werden, zu welchen nicht? Sind die nötigen Vorkehrungen getroffen worden, damit Ihre Daten wie z.B. die zu Ihren Vermögensverhältnissen anonym bleiben? Ist auch sonst sichergestellt, dass Ihre Daten vertraulich bleiben und nicht an Dritte außerhalb des Meinungsforschungsinstituts gelangen, z.B. Ihre Adresse nicht dazu missbraucht wird, um Ihnen Werbung zuzuschicken? Was können Sie unternehmen, um Ihre Rechte zu wahren? Markt- und Sozialforschung aus der Sicht des Arbeitnehmers Auch im Berufsleben können Sie mit Fragen konfrontiert werden, die zum Recht der Markt- und Sozialforschung gehören: Sie sollen zum Beispiel in Ihrem Unternehmen an einer Mitarbeiterbefragung oder einer Gruppendiskussion teilnehmen, die im Auftrag Ihres Arbeitgebers durchgeführt wird. Oder Sie haben sich für eine neue Stelle beworben und werden zu einem "assessment center" eingeladen, bei dem Sie und Ihre Mitbewerber von Psychologen und Sozialforschern beobachtet werden. Sie wollen dann vielleicht wissen: Soll ich mich darauf einlassen? Unter welchen Voraussetzungen ist das zulässig? Wird mit den über Sie erhobenen Daten wirklich vertraulich umgegangen und wie wird dafür gesorgt, dass Ihre Privatsphäre - vor allem auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber, der das Institut ja beauftragt hat, geschützt bleibt? Für welche Zwecke ist Ihre Einwilligung notwendig? Wurden Sie umfassend und ordnungsgemäß darüber belehrt, welche Daten gespeichert werden sollen und wofür sie verwendet werden? Was können Sie tun, wenn der Datenschutz in Ihrem Fall nicht richtig beachtet wurde? "Große Haushaltsumfragen" Um keine wissenschaftliche Markt- und Sozialforschung handelt es sich, wenn Unternehmen wie "Schober" oder "Claritas" wollen, dass Sie Fragen beantworten sollen, damit Ihre Antworten denn in personenbezogener Form an Unternehmen weitergegeben werden können. Oft verwegen diese Unternehmen "Fragebogen", die denen der Marktforschungsinstitute zum Verwechseln ähnlich sehen. Für Sie kann sich fragen: Unter welchen Voraussetzungen dürfen solche Aktionen überhaupt durchgeführt werden? Was dürfen solche Unternehmen mit Ihren Daten tun? An wen dürfen Ihre Daten weitergegeben werden? Wie verhält es sich in diesen Fällen mit dem Datenschutz? Können Sie, wenn sie einmal eingewilligt haben, Ihre Zustimmung widerrufen? Was können Sie tun, wenn Sie sich getäuscht fühlen? Steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch zu?
|