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B2C Hier im Bereich "B2C" finden Sie Beispiele speziell für die Rechtsberatung von Privatpersonen. Wer als Privatperson kleinere oder größere Probleme hat, denkt gar nicht immer daran, dass ihm ein Rechtsanwalt helfen könnte. Deshalb verteilen staatliche Stellen und der Anwaltsverein Faltblätter und Broschüren mit Hinweisen darauf, wo der Anwalt hilfreich sein kann. Wir geben nachfolgend auch Hinweise. Es handelt sich nur um Beispiele. Eine virtuelle Kanzlei kann gut dabei mitwirken, daß der Einzelne zu seinem Recht kommt. Die Gründe haben wir in der Rubrik "Philosophie einer virtuellen Kanzlei" beschrieben. Zu allen Themen finden Sie, wenn Sie auf die Überschrift klicken, einige Beispiele dazu, welche rechtlichen Fragestellungen der jeweilige Bereich umfasst. Zusätzlich informieren können Sie sich in den Diensten unserer Mandanten. Diese Dienste handeln viele Themen ausführlich ab. In der Regel werden die Beiträge als "Content" bezeichnet. Auch diese Beiträge unserer Mandanten können sie unentgeltlich durchlesen. Die für diese Dienste anfallenden Kosten tragen die Mandanten. Wenn Sie wünschen, beraten wir Sie gerne zu Ihren individuellen Fragen. Diese individuelle Beratung kann - das schreibt schon das Gesetz vor - nicht kostenlos sein. Wir bieten jedoch klare Preise. Oft wird Ihnen bereits eine Kurzberatung ausreichen. Der Preis für eine Kurzberatung entspricht in etwa dem Preis für ein Essen. Wenn Sie hier klicken, erfahren Sie, wie Sie sich beraten lassen können.
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