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Kanzlei Prof. Schweizer
Allgemein bekannt wurde die Kanzlei durch die jahrelange Tätigkeit als ausgelagerte exklusive Rechtsabteilung aller Burda-Unternehmen. Die bekanntesten äußerungsrechtlichen Verfahren sind gegenwärtig die Beschwerde der Prinzessin Caroline von Monaco beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Prozess Borer-Fielding in den USA (RA Stefan Söder), während es sich bei den bekanntesten wettbewerbsrechtlichen Verfahren um die Prozesse der Medienpark Verlage in Offenburg gegen Springer und Bauer (RA Marcus M. Herrmann) handelt.
Inzwischen hat sich die Kanzlei weitreichend als moderne Full-Service-Kanzlei aufgestellt. Neben dem Presserecht beraten die Rechtsanwälte insbesondere in allen Rechtsgebieten, die mit einem Medienkonzern bis hin zum Direktmarketing, Vertrieb und zu Onlineunternehmen im Zusammenhang stehen: im IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Marken- und Gebrauchsmusterrecht, Arbeits- und Gesellschaftsrecht und dem Baurecht, aber auch im Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- sowie Gesellschaftsrecht.
Die Kanzlei Prof. Schweizer betreut umfassend mittelständische Unternehmen und mit Hubert Burda Media lückenlos und weltweit einen international tätigen Konzern mit mehr als 7.000 Arbeitnehmern. Mandanten sind im Verlagsbereich u. a. auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung, der ipm Magazin Verlag (exklusive Tätigkeit), der Evangelische Pressedienst sowie Urban und Fischer. Im Buchmarkt führen die Juristen zudem Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Buchveröffentlichungen.
Im Rundfunkrecht begleitet die Kanzlei derzeit vorab die Einführung eines Fernseh-Vollprogramms, berät Fernsehproduktionen äußerungsrechtlich und nach Sendung zu Auseinandersetzungen. Im Hörfunk betreut die Kanzlei Gesellschafterbeteiligungen an Antenne Bayern, Radio Arabella, Ostseewelle, Gong, BB-Radio und Radio FFH. Hinzu kommt die rechtliche Beratung in Zulassungsverfahren. In diesem Jahr war das bekannteste Verfahren die Durchsetzung bei den Drittschienen zugunsten von Focus TV neben Spiegel TV (RA Dr. Max Kuhlmann). Im Rundfunkrecht betreut die Kanzlei auch Betroffene. Zuletzt war ein Gegendarstellungsverfahren für die Münchener Olympiapark-Gesellschaft gegen den Bayerischen Rundfunk in den Schlagzeilen (RA Marcus M. Herrmann).
Im Bereich Film und Entertainment ist die Kanzlei für Vertragsgestaltungen mit allen Beteiligten beim Medienpreis Bambi und ähnlichen Events sowie Benefizveranstaltungen tätig. Hier übernehmen die Anwälte neben der Vertragsgestaltung und -abwicklung auch die urheber-, marken- und titelrechtlichen Aufgaben (vor allem RA Berger-Delhey).
Im Marken- und Geschmacksmusterrecht betreuen die Anwälte inzwischen ständig mehr als 3.000 Marken und führen die Überwachung durch. Im Wettbewerbsrecht erreichten die Rechtsanwälte Grundsatzurteile zu den Focus-Bestenlisten, beraten bei der Werbung mit Marktforschungsdaten und bei anstehenden Werbeverboten durch die EU.
Ein Fachgebiet der Kanzlei ist zudem das IT-Recht. Hier wirkt sich aus, dass die Kanzlei als einzige Deutschlands in der "information industry" Markt- und Sozialforschung sämtliche Bereiche bearbeitet, für alle Vereinigungen und die meisten Gesellschaften tätig ist (RA Ulrich Schäfer-Newiger). Auch für die Arbeitsgemeinschaft Online-Forschung arbeitet die Kanzlei ständig. Der AGOF gehören Unternehmen wie AOL, Lycos und Yahoo an. Die Anwälte der Kanzlei sind zudem als betriebliche Datenschutzbeauftragte von Unternehmen tätig.
Im Kollektiv- und im Individualarbeitsrecht haben die Anwälte Musterprozesse zum Flächentarifvertrag und zu Arbeitszeiten gewonnen. Burda wird auch im Arbeits- und Sozialrecht exklusiv beraten und vertreten, weitere Mandate sind aktuell etwa Auseinandersetzungen der Markt- und Sozialforscher gegen die Verwaltungsberufsgenossenschaft (RA Ulrich Schäfer-Newiger).
Die Kanzlei Professor Schweizer wurde 1976 gegründet. Inzwischen arbeiten neben Professor Schweizer 13 Rechtsanwälte und 14 weitere Mitarbeiter. Die Zahlen sind gegenüber den Vorjahren etwas gesunken, weil die Kanzlei neu umorganisiert hat. Nahezu jeder Anwalt ist zumindest teilweise auf dem Gebiet des Presserechts tätig.
Michael Schweizer, der gemeinsam mit seinem Bruder Robert G. Schweizer die virtuelle Kanzlei aufgebaut hat, kooperiert nun mit einer eigenen Kanzlei am gleichen Ort in der Arabellastraße in München.
Professor Dr. Schweizer (auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und in die Berufsrolle der Markt- und Sozialforscher eingetragen) gehört seit 1992 dem Deutschen Presserat an (Plenum und Beschwerdeausschuss) und war bereits zweimal Sprecher des Presserats. Er ist Vorstand im Verband Bayerischer Zeitschriftenverlage, Mitglied der Rechtsausschüsse in den Verbänden der Zeitschriften- und Zeitungsverleger und wissenschaftlicher Beirat im Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Aufsichtsrat in mehreren Gesellschaften. Die Kanzlei ist regelmäßig in Gesetzgebungsverfahren eingebunden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei halten regelmäßig Vorträge zu ihren Spezialgebieten. Sie sind zudem regelmäßige Autoren und Herausgeber, etwa von Fachbüchern und Fachzeitschriften, publizieren in den von ihnen betreuten Zeitschriften, auch in einer Fachzeitschrift der IT- und Kommunikationsbranche. Die Kanzlei bildet limitiert Praktikanten und Referendare aus und begleitet Doktoranden.
Kontakt
Arabellastraße 21
81925 München
Tel.: 089 9280850
Fax: 089 92808585
E-Mail: mail@kanzlei-prof-schweizer.de
Internet: www.kanzlei-prof-schweizer.de


















