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Starre Vergütungsregeln oder lebendige Redaktionsarbeit
Worauf sich Redaktionen und Verlage beim neuen Urhebervertragsrecht einstellen müssen
Mit vielen Tipps für die Redaktions- und Verlagspraxis
Wie ich eine angemessene Vergütung ganz unterschiedlich definieren kann (Dauer der Recherche, Textqualität und -Tonalität, Reputation des freien Autors oder Fotografen, besondere Idee der Aufbereitung, Schnelligkeit der Beitragslieferung, Angebot und Nachfrage)
Wie ich bestehende Verträge und Absprachen überprüfen und neu regeln kann
Wie ich mich bei der Mehrfachverwertung und multimedialen Nutzung von Autoren-Beiträgen absichern kann
Wie ich mich mit Gewerkschaften auseinandersetzen und in einem gerichtlichen Schlichtungsverfahren verhalten kann
München, 21. April 2004 / zweite Veranstaltung am 9. November 2004 in Hamburg
Referent
Ulf Berger-Delhey
Rechtsanwalt in der Kanzlei Prof. Robert Schweizer
Teilnehmer
Chefredakteure, Geschäftsführende Redakteure, Chefs vom Dienst, Ressortleiter (Bildredaktion, freie Autoren- und Fotografen-Betreuung), Verlagsgeschäftsführer und Verlagsleiter, Mitarbeiter in Rechts- und Personalabteilungen, Mitarbeiter aus Text-, Bild- und Werbeagenturen, Führungs-Nachwuchskräfte und Trainees
Seminarziel und Inhalt
Die Zusammenarbeit mit freien Autoren und freien Fotografen verlangt im Tagesgeschäft rechtssichere Absprachen. Sie betreffen das Honorar genauso wie die Mehrfachverwertung von Beiträgen. Das Seminar möchte den Teilnehmern zusätzliche Kenntnisse vermitteln, die gerade Nicht-Juristen in die Lage versetzen, finanzielle Risiken für Redaktion und Verlag zu vermeiden. Das Seminar möchte auch dazu beitragen, Grundkenntnisse im neuen Urhebervertragsrecht weiterzugeben und dessen Fallstricke als Warnsignal aufzuzeigen.
Themen-Schwerpunkte
Was muss ich bei der Honorar-Verabredung für freie Autoren und Fotografen beachten?
Was ist ein angemessenes Honorar?
Welche Ansprüche kann dieser Personenkreis geltend machen?
Muss ich meine bestehenden Verträge anpassen, oder kann alles so bleiben wie es ist?
Wie sollte ein Muster-Vertrag aussehen?
Wie kann ich mich für eine Mehrfachverwertung und eine multimediale Nutzung von Autoren-Beiträgen absichern?
Besteht ein Anspruch auf zusätzliche Honorierung?
Gibt es zusätzliche Risiken bei Lizenzen im Ausland?
Müssen Verlage Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln mit den Gewerkschaften führen?
Gelten derartige Vergütungsregeln auch für Verlage, die an solchen Verhandlungen gar nicht beteiligt waren?
Was passiert, wenn es nicht zu Verhandlungen kommt oder diese scheitern?
Was ergibt eine Gegenüberstellung des alten und des geänderten Urhebervertragsrechts an Verpflichtungen?
Das Seminar ist ein Baustein im Rahmen der von unserem Projektleiter "Journalisten-Fortbildung", Herbert Ludz, koordinierten Veranstaltungsreihe.
Termin und Ort
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21. April 2004 - 10:00 bis 17:00 Uhr
Eden Hotel Wolff München
Arnulfstraße 4
80335 München
Telefon 089 / 551 15-0
Fax 089 / 551 15-755
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zweite Veranstaltung 9. November 10:00 bis 17:00
Radisson SAS Hotel
Marseiller Straße 2
20355 Hamburg
Telefon 040 / 3502-0
Fax 040 / 3502-3630
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Konditionen
Tagungsbeitrag für Mitglieder
400,00 €
für andere Teilnehmer
500,00 €
zuzüglich 16% Mehrwertsteuer
Der Seminarbeitrag enthält ein Mittagessen sowie die Pausen- und Seminargetränke. Teilnehmerabsagen sind bis zwei Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei. Bei späterer Absage wird die gesamte Seminargebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.
Anmeldung
Sie können sich online anmelden oder die im pdf enthaltene Fax-Anmeldung an uns senden:
Bettina Heiroth
Zeitschriften Akademie ZAK GmbH
Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon 030 / 72 62 98-113
Fax 030 / 72 62 98-114
e-mail: b.heiroth@vdz.de
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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