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Willkommen bei der Kanzlei Prof. Schweizer

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Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Vergangene Woche wurde uns das Urteil des Bundesgerichtshofs in vollständiger Fassung übermittelt. Viele Presse-Experten werden sich erinnern, dass ein Buchautor jahrelang versucht hat, sich mit heftigen Attacken bekannt zu machen und seinen Forderungen nachzuhelfen. Dem Autor schwebten titelschutzrechtliche Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche vor.
Er wollte mit einem 1998 in kleiner Auflage und in Buchform erschienenen „Telefon Sparbuch” diesen Titel für sich sperren. Selbst - auf die Titelseite einer Zeitschrift aufgeklebte - kleine „Telefon Sparbuch”-Heftchen sollten, meinte er, unzulässig sein, wenn er nicht einwilligt.
Der Bundesgerichtshof hat diese vermeintlche Goldgrube nun endgültig und lückenlos geschlossen.
Wir haben hier das Urteil ungekürzt (aber soweit erforderlich oder zweckmäßig anonymisiert) ins Netz gestellt und auch ausführliche eigene Leitsätze vorangestellt.